Wieder ein herrliches Lehrstück der deutschen Justiz (Recht)
Die Tochter eines anonymen Samenspenders hat am Oberlandesgericht Hamm das Recht auf die Herausgabe des Namens ihres biologischen Vaters erreicht. Das Gericht verkündete am Mittwoch die entsprechende Entscheidung - und gab damit dem Recht eines Kindes auf das Wissen um die eigene Abstammung Vorrang vor der Anonymität, die den Samenspendern einst zugesichert worden war.
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Gibt wieder viel zu tun für die Anwälte, wenn andere Samenspender-Kinder diesem Beispiel folgen. Und erst die vielen Unterhaltsklagen und Nachzahlungen, heissa, es gibt viel zu tun für die Anwaltsindustrie. Es wird viel Geld fließen von den Samenspender-Deppen zu den Anwälten und viel Geld von den Samenspender-Deppen zu "ihren Kindern".