Die eigentliche Frage lautet: Was ist ÜBERHAUPT ein Beweis? (Recht)
Ok, wenn die Beweislast wirklich bei der (in aller Regel) Klägerin liegt, dann soll sie das eben auch beweisen.
Die Behauptung "die Beweislast liegt beim Kläger" ist leider mal wieder nichts weiter als ein hinterhältig redekünstlerischer Trick.
https://krautreporter.de/2219-schwedische-frauen-zeigen-gerade-wie-metoo-ein-ganzes-land-verandern-kann
Was wird die Branche konkret tun, „um die anhaltenden Kränkungen von Frauen zu beenden?“
⇒ https://data.riksdagen.se/fil/17F867E6-BE8E-40DF-BDC1-153999EEE46A
Den som, med en person som inte deltar frivilligt, genomför ett samlag eller en annan sexuell handling som med hänsyn till kränkningens allvar är jämförlig med samlag, döms för våldtäkt till fängelse i lägst två år och högst sex år.
Cengolio Übersetzung:
Wer mit einer person, die nicht die Teilnahme freiwillig, implementieren einen Geschlechtsverkehr oder eine andere sexuelle Handlung unter Berücksichtigung der kränkningens ernst ist vergleichbar mit dem Geschlechtsverkehr, ist verurteilt, wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren und maximal sechs Jahren.
Google-Übersetzung:
Wer bei einer nicht freiwilligen Person einen Geschlechtsverkehr oder eine andere sexuelle Handlung vornimmt, die angesichts der Schwere des Verstoßes mit dem Geschlechtsverkehr vergleichbar ist, der für mindestens zwei Jahre und nicht mehr als sechs Jahre wegen Vergewaltigung zu Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
https://browse.dict.cc/schwedisch-deutsch/kr%C3%A4nkning.html
kränkning - Kränkung
https://www.zeit.de/2018/01/sexismus-metoo-debatte-sexualstrafrecht-schweden
Was die eine als herabsetzende Kränkung empfindet, nennt der andere eine bloße Überempfindlichkeit. Und jetzt noch die Schweden! Was einer bisher als berauschende Liebesnacht verbuchen konnte, darf die Schwedin morgen eine unachtsame Vergewaltigung nennen.
http://www.heute.at/welt/news/story/Schweden-erlaubt-Sex-nur-mit-aktiver-Zustimmung-Sexualstrafrecht-verschaerft-56270843
So wird bekrittelt, dass die Regelung zu sehr von der Position des Richters abhängig sei. Immerhin müsse dieser im Ernstfall entscheiden, was als freiwillig oder nicht gilt.
Die Schweden haben also echt noch einen draufgesetzt. SWEDEN YES!
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Vorher bzw. bis zum 1.Juli 2018 schauts so aus:
https://www.riksdagen.se/sv/dokument-lagar/dokument/svensk-forfattningssamling/brottsbalk-1962700_sfs-1962-700
Den som genom misshandel eller annars med våld eller genom hot om brottslig gärning tvingar en person till samlag eller till att företa eller tåla en annan sexuell handling som med hänsyn till kränkningens allvar är jämförlig med samlag, döms för våldtäkt till fängelse i lägst två och högst sex år.
https://www.djb.de/publikationen/zeitschrift/djbZ-2013-2/djbZ-2013-2b1/
Wer durch Körperverletzung oder sonst durch Gewalt oder durch Drohung mit einer strafbaren Handlung eine Person zum Beischlaf oder zur Vornahme oder Duldung einer anderen sexuellen Handlung, welche mit Hinblick auf die Art der Kränkung und die sonstigen Umstände mit dem Beischlaf vergleichbar ist, zwingt, wird wegen Vergewaltigung zu Gefängnisstrafe von mindestens zwei und höchstens sechs Jahren verurteilt.
gesamter Thread:
- Schwedisches Sex-Zustimmungsgesetz abgesegnet -
Kurti,
23.05.2018, 20:08
- Vergewaltigung oder nicht, dass ist hier die Frage... -
Christine,
23.05.2018, 22:53
- So ein Gesetz .... -
Alfonso,
23.05.2018, 23:00
- Stockholm Geiseln unter Asylacken -
Borat Sagdijev,
24.05.2018, 08:40
- Die Alternative wäre Selbsterkenntnis - Wiki, 24.05.2018, 11:06
- Stockholm Geiseln unter Asylacken -
Borat Sagdijev,
24.05.2018, 08:40
- Das ist hier keine Frage -
adler,
25.05.2018, 15:50
- So ist es! - Rosta, 25.05.2018, 16:16
- So ein Gesetz .... -
Alfonso,
23.05.2018, 23:00
- Die "Passivität" ist weibliche Natur, der feministische Joker. - Borat Sagdijev, 24.05.2018, 08:32
- Aber dann auch endlich Beweise fordern -
Bernhard,
24.05.2018, 10:49
- Die eigentliche Frage lautet: Was ist ÜBERHAUPT ein Beweis? - Rosta, 25.05.2018, 16:10
- Vergewaltigung oder nicht, dass ist hier die Frage... -
Christine,
23.05.2018, 22:53