Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nachbrenner/Korrektur: Auskunftsanfrage kann man schon machen. Aber NUR, wenn... (GEZ)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 25.05.2018, 20:43 (vor 2160 Tagen) @ Cyrus V. Miller

...man wirklich Zeit, Lust und Geld hat, das Ganze auf dem Klagewege bis zum Ende durchzuziehen.

Was ich übersehen hatte:

Zwar wird man aufgrund der Ausnahmeregelungen bei der GEZ keine Löschung seiner Daten bewirken, wie ich bereits dargelegt habe.

Allerdings gibt es über das (weiterhin ohne Ausnahme bestehende) Auskunftsrecht durchaus einen Ansatz, die Drecksbande zu ficken:

In den Links von Marvin oben ist auch der "Folterfragebogen" von heise.de enthalten.
(Allerdings nicht im Original, das gibt es hier.)

Der ist in der Tat ganz gut und enthält ein paar sehr detaillierte Nachfragen. Diese dürften auch vom GEZ-Abzockservice kaum innerhalb der 4-Wochen-Frist korrekt beantwortet werden.

Vermutlich erhält man lediglich ein Textbaustein-Antwortschreiben mit gespeicherten persönlichen Daten, aber eben keine genauen Angaben zur Datenverarbeitung, zu denen die GEZ ebenfalls auskunftspflichtig ist.

Diese Angaben werden mit hoher Wahrscheinlichkeit unvollständig, unwahr oder fristüberschreitend sein und gegen die DSGVO verstoßen.

Da man diese Lügerei nun schriftlich hat, kann man auf dieser Basis rechtliche Maßnahmen einleiten. Zieht man diese bis zum EUGH durch, kann das ganz eventuell ganz spaßig werden.

Schön wäre natürlich eine Razzia und polizeiliche Beschlagnahme aller GEZ-Rechner, um zu prüfen, welche Daten dort tatsächlich gespeichert und wie verarbeitet werden, falls dem Auskunftsrecht des Bürgers nicht vollumfänglich nachgekommen wird. :-D


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