Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Strafverurteilte erhält monetären "Strafnachlass" vom sozialen Umfeld (Frauen)

Irokese, Sunday, 27.05.2018, 14:15 (vor 2316 Tagen)

Eine ex-Behördenmitarbeiterin in meinem Bundesland ist jetzt zu zwei Jahren Bewährung verurteilt worden. Steht in der Presse. Sie hatte fast drei Jahre lang und in mehr als 20 Fällen mehrere zehntausend Euro an Steuergeld privat veruntreut. Das Gericht sprach von "sehr großer krimineller Energie".

Die Verurteilte hatte die Tatvorwürfe bestätigt. Vor Gericht hat die Frau sich damit gerechtfertigt, dass sie verliebt gewesen sei. s_traurig-traene Da sie ihre wohltuenden Gefühle hat pflegen und erhalten wollen, habe sie sich in "finanzieller Not" gesehen. s_nachdenken

Da habe sie dann halt "einfach" die Chance ergriffen, so die Dame sinngemäß. Naja, "einfach" ist das nur für jemanden, dessen Gewissen so klein ist, dass öffentlich und privat verwechselt wird.

Die Zeitung vergisst nicht zu erwähnen, dass sie "zweifache Mutter" sei. s_taetschel Leider stört ein Detail an anderer Stelle im Bericht das Bild: Sie sei schon Mitte 50. Sprich: So klein und schutzlos dürften ihre Kinder nicht mehr sein.

Und was bringt der Anwalt (ja, ein Mann), um sie zu entlasten vor? Dass die Angeklagte ihre Behördenstelle doch gekündigt habe. Oh, wie gnädig. Und dass ihr soziales Umfeld schon viel Geld für sie gesammelt habe. Wie bitte? :-| Ja, 14.000 Euro (der Staat muss nämlich laut Urteil, das auch absehbar war, das Geld auf Heller und Pfennig wiederkriegen)...

Und um welches Schicksal ihr jetzt zu erleichtern? Dass sie vom restlichen Gegenwert des Ergaunerten monatlich 300 Euro zurückzahlen muss. Das ist circa der Betrag, den massig kindesunterhaltszahlende Väter jeden Monat aufbringen müssen (wenn nicht noch - teils viel - mehr). Sehr häufig ohne "Kapital" (das sie vermutlich schon ausgegeben hatte).

Ergänzung zur gepamperten Strafverurteilten

Irokese, Sunday, 27.05.2018, 14:43 (vor 2316 Tagen) @ Irokese

Der letzte Satz war missverständlich. Das "Kapital" der (Trennungs-)Väter gehört nicht in Anführungsstriche; es ist üblicherweise von ihnen über Jahrzehnte sorgsam zusammengespart bzw. ehrlich erarbeitet; oft ist es auch gar nicht (mehr) vorhanden, sondern die Beträge müssen vom laufenden Einkommen bestritten werden, noch dazu sind dieses oft von Familiengerichten zuvor in fiktiver Überhöhe taxiert worden.

Wann überhaupt heißt es mal in der Presse, ein Straftäter sei Vater, wenn die Vatereigenschaft nicht mit der zur verurteilten Tat zu tun hat?

Im angesprochenen Bericht nehmen doch die Berichterstatter einen kleinen Kunstgriff vor, mit der Botschaft: Liebe Leute, habt Mitgefühl mit ihr, sie ist ja Mutter.

Wenn das soziale Umfeld für die Frau sammelt, könnte dort vermutlich auch die Meinung vorherrschen: Der böse Kerl hat die Frau verführt und in emotionaler Abhängigkeit gehalten, der hat in gewisser Hinsicht eigentlich die Schuld an ihren Straftaten. Das ist wieder diese Verantwortungsabnahme, die viele Damen sich zuteil werden lassen bzw. die ihnen zuteil wird. Das soziale Umfeld kann ja überhaupt nur davon wissen, weil die Frau von der Sache erzählt hat.

Wenn Frau nicht strafmündig ist, ist sie auch sonst unmündig

Bernhard @, Wien, Sunday, 27.05.2018, 18:38 (vor 2315 Tagen) @ Irokese

Wenn Frau derart von Gefühlen beherrscht wird, dass dies ihre Strafmündigkeit grundsätzlich in Frage stellt, dann sollte diese Unmündigkeit auch außerhalb des Gerichts im selben Umfang berücksichtigt werden, mit dementsprechenden Konsequenzen.

Frauen sind bloß große Kinder, die tun, wozu sie gerade im Augenblick Lust haben, wenn man sie nicht an der Leine hält.

Auch Hunde haben nicht gerne eine Leine um, aber jeder sieht ein, dass das notwendig ist.

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