Wenn Frau nicht strafmündig ist, ist sie auch sonst unmündig (Frauen)
Wenn Frau derart von Gefühlen beherrscht wird, dass dies ihre Strafmündigkeit grundsätzlich in Frage stellt, dann sollte diese Unmündigkeit auch außerhalb des Gerichts im selben Umfang berücksichtigt werden, mit dementsprechenden Konsequenzen.
Frauen sind bloß große Kinder, die tun, wozu sie gerade im Augenblick Lust haben, wenn man sie nicht an der Leine hält.
Auch Hunde haben nicht gerne eine Leine um, aber jeder sieht ein, dass das notwendig ist.
gesamter Thread:
- Strafverurteilte erhält monetären "Strafnachlass" vom sozialen Umfeld -
Irokese,
27.05.2018, 14:15
- Ergänzung zur gepamperten Strafverurteilten - Irokese, 27.05.2018, 14:43
- Wenn Frau nicht strafmündig ist, ist sie auch sonst unmündig - Bernhard, 27.05.2018, 18:38