Das Gesetz will es so (Frauen)
Die Gleichstellungsbeauftragte ist für die Vertretung des weiblichen wissenschaftlichen Personals zuständig. Die Chancengleichheitsbeauftragte ist für die nicht-wissenschaftlichen weiblichen Angestellten da.
Dann ist mir klar, warum die, die ich an die Strippe bekam, gleich davon anfing, daß es zu wenige Professorinnen gibt. Rückmelden konnte ich ihr dazu aber nichts mehr, da sie mittags heim zu ihren Kindern mußte.
Heißt zwar Chancengleichheitsbeauftragte, ist aber eine Frauenbeauftragte -- kann nur von Frauen gewählt werden etc. Chancengleichheit klingt halt besser...
Das ist dann jeweils aber doch nur eine Halbtagsstelle oder können die sich auch den ganzen Tag damit beschäftigen. Wundern tut es mich dann auch nicht, wenn die mit der Zeit irre mit ihrer Tätigkeit werden - bei so viel Benachteilung und kein Ende ind Sicht.
Mehr Infos hier: https://www.youtube.com/watch?v=VtCN0ubh2ig
Auf den Gedanken bin ich noch gar nicht gekommen, daß diese Frauenförderitis das Problem nicht lösen kann sondern zementiert. Das hat allerdings den Vorteil, daß diese Frauen zumindest einen sehr sicheren Job haben.
gesamter Thread:
- Warum braucht diese Uni gleich zwei Beauftragte für Frauen? -
tutnichtszursache,
30.05.2018, 13:27
- Das Gesetz will es so -
Malinko,
31.05.2018, 17:27
- Das Gesetz will es so - tutnichtszursache, 31.05.2018, 18:18
- Das Gesetz will es so -
Malinko,
31.05.2018, 17:27