Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129937 Einträge in 32302 Threads, 293 registrierte Benutzer, 204 Benutzer online (1 registrierte, 203 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Sind Männer in diesem Staat offiziell noch Menschen? (Gesellschaft)

Yussuf K., Wednesday, 06.02.2013, 20:47 (vor 4352 Tagen)

Artikel 1 GG

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

http://dejure.org/gesetze/GG/1.html

Gelegentlich erlaube ich mir, daran einmal rückblickend zu erinnern. Bei diesem Artikel denke ich reflexartig an das Gewaltschutzgesetz, an den Umgang mit Vätern im Sorge-/Umgangsrecht u. mit Männern allg. im Familien(un)recht .....


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum