Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Vierzehnjähriger soll wegen Knutschfleck als Sexualtäter in die DNA-Datei (Recht)

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Wednesday, 06.02.2013, 22:47 (vor 4306 Tagen)

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?
Mit dieser Frage hat sich das Bundesverfassungsgericht auseinanderzusetzen: Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt und zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Außerdem ordnete das Amtsgericht Erfurt an, ihm Körperzellen zu entnehmen und die DNA zu analysieren und das Ergebnis in die DNA-Analysedatei einzustellen (§ 81 StPO).

http://www.verfassungsblog.de/de/vierzehnjahriger-soll-wegen-knutschfleck-als-sexualtater-in-die-dna-datei/

Rainer

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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

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Peter, Wednesday, 06.02.2013, 23:13 (vor 4306 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

Ihre werden wohl nicht in die DNA-Datei aufgenommen

Derkan ⌂ @, Wednesday, 06.02.2013, 23:38 (vor 4306 Tagen) @ Rainer

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Oh mein Gott

Kurti ⌂ @, Wien, Thursday, 07.02.2013, 01:19 (vor 4306 Tagen) @ Rainer

Als ich vor einiger Zeit in meinem Stamm-Copyshop war, ist ein kleines, etwa fünfjähriges Mädchen zwischen den Maschinen plötzlich losgerannt. Gleich darauf stieß sie mit mir zusammen. Instinktiv habe ich ihr übers Haar gestreichelt. - Wenn diese Gesetzgebung weiter so um sich greift, kann ich mich da ja auf was gefasst machen.

Gruß, Kurti

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Deutschland. Kein Wintermärchen

adler @, Kurpfalz, Thursday, 07.02.2013, 10:05 (vor 4306 Tagen) @ Rainer

Ist ein Vierzehnjähriger, der einer Dreizehnjährigen einen Knutschfleck macht, ein Sexualstraftäter?
Das Amtsgericht Arnstadt hatte einen Jungen wegen einer solchen Tat wegen sexuellen Missbrauchs verwarnt

Wieso landet das Rumgeknutsche zwischen zwei Jugendlichen, wie es überall auf der Welt üblich ist, hier überhaupt vor Gericht? Ich sehe ff. Szenario.

Zwei jugendliche entdecken ihre Sexualität und knutschen. Beide! Dummerweise bleibt bei der 13-jährigen ein sichtbarer Knutschfleck am Hals zurück, den sie zunächst gar nicht bemerkt. Ahnungslos und immer noch ein bißchen erregt, sitzt sie zu Hause. Da kommt ihre AE-Mutter, die vor kurzem erkannt hatte, dass sie in Wahrheit lebsisch ist, von der feministischen Teerunde zurück , bei der gerade ausgiebig über das schlimme Wesen der Männer diskutiert wurde (wahlweise auch vom letzten Beratungsgespräch im Frauenhaus) und sieht das Mal der Schande.

Zur Rede gestellt fühlt sich die 13-Jährige ertappt und erkennt sofort die Chance, welche die Gesellschaft ihr bietet: Ich wollte das gar nicht. Er hat mich gezwungen!

Der Rest ist Routine und jede Menge Ritalin.

Gruß
adler

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Go Woke - Get Broke!

Deutschland. Kein Wintermärchen

Holger @, Thursday, 07.02.2013, 10:31 (vor 4306 Tagen) @ adler

Wir haben es hier mit der Realität des geänderten Sexualstrafrechts zu tun und wie von mir 08 vorausgesagt, ist nun auch die Kriminalisierung von Kindern Usus: genau dem entspricht die Forderung der Staatsanwaltschaft. Daß jetzt auf Verhältnismäßigkeit abgehoben wird, ist nur ein erbärmlicher Versuch, die drakonischen Bestimmungen abzumildern, hat vielleicht sogar Erfolg. Das ändert aber nichts an den vollkommen überzogenen Gesetzen.
Ich erinnere an den Fall in USA, als einer wegen Kinderpornobesitz 'gehängt' werden sollte: es handelte sich dabei um eine recht kindlich aussehende koreanische Porneuse, die in Realitas 40 Jahre alt war, leider steht der Link nicht mehr.
Es existieren hüben wie drüben lange Listen von Merkmalen, die die Bezeichnung 'kindlich' juristisch rechtfertigen sollen, um auch jemand verknacken zu können, der Pornobilder von Tussen in Besitz hat, die zwar volljährig sind, aber 'irgendwie kindlich' wirken.

So schauts aus...

Deutschland. Kein Wintermärchen

Sigmundus Alkus, Thursday, 07.02.2013, 22:04 (vor 4305 Tagen) @ Holger

Wir haben es hier mit der Realität des geänderten Sexualstrafrechts zu tun und wie von mir 08 vorausgesagt, ist nun auch die Kriminalisierung von Kindern Usus: genau dem entspricht die Forderung der Staatsanwaltschaft.

Nein, der Tatbestand des Kindesmissbrauchs ist seit Jahrzehnten unverändert. Was Du meinst, betrifft die Verbreitung pornografischen Materials. Dort stellt sich in der Tat das von Dir beschriebene Problem. Dass 14jährige, die mit 13jährigen rummachen, als Kinderschänder verurteilt werden können, ist aber nicht erst seit 2008 so.

Junge, werd` besser Kopftreter, ist "billiger"(kwT)

Hatatitla @, HH, Thursday, 07.02.2013, 22:21 (vor 4305 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

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