Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nicht zu vergessen die Hauptschuldigen: Maden-Richter und Staatsanwalts-Parasiten ... (Gewalt)

Don Camillo, Tuesday, 14.08.2018, 16:23 (vor 2322 Tagen) @ Alfonso

... Zu finden sind diese Schweine & Parasiten in den Altparteien und Drecksmedien.

... denn Richter und Staatsanwälte tragen die Hauptschuld am derzeitigen Zustand.

Nach einem Zusammenbruch (sofern dieser denn kommt) dürfen wir auf keinen Fall den Fehler nach dem Naziregime wiederholen. Jeder angebliche "Richter" und "Staatsanwalt" gehört umgehend geknastet. Ohne Ausnahme! Denn sie haben sich alle beteiligt. Mir ist nicht bekannt, daß jemals ein Richter im Knast gesessen hat. Und wir kennen deren "Beschlüsse" - zum sogenannten "Familienrecht" schon lange. Allesamt gesprochenes Unrecht. Und kein anderer "Richter" oder "Staatsanwalt" hat je staatsanwaltilich gegen sein Kollegen-Pack ermitteln lassen, obwohl diese gesetzlich (bei Kenntnis einer Straftat) dazu verpflichtet sind.

§ 152
Anklagebehörde; Legalitätsgrundsatz
(1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.
(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
.
§ 170
Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) 1Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. 2Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.


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