Landgericht: Berliner Senatssprecherin veröffentlicht „fast komplett geschwindelten Lebenslauf“ (Frauen)
Laut Urteil des Landgericht hat die Sprecherin der rot-rot-grünen Berliner Landesregierung, Claudia Sünder, „die Öffentlichkeit hinsichtlich ihrer realen Qualifikationen umfassend getäuscht“. Ihr Lebenslauf sei „fast komplett geschwindelt“. Die ehemalige DDR-Journalisten bleibt dennoch im Amt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Berliner Landgericht diese Entscheidung bereits am 26. Juli gefällt. In dem Verfahren ging es um Beschuldigungen des Berliner Schriftstellers Hans-Joachim Lehmann, gegen die sich Sünder zu wehren versuchte. Die Berliner Senatssprecherin ist jedoch damit gescheitert, ihm diese und andere Formulierungen zu untersagen.[..]
https://www.journalistenwatch.com/2018/08/15/landgericht-berliner-senatssprecherin/
Vielleicht hätte ich schreiben sollen: Frauen sind die besseren Lebenslauffälscherinnen
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Frauen sind die besseren Lebenslauffälscherinnen
Vielleicht hätte ich schreiben sollen: Frauen sind die besseren LebenslauffälscherinnenChristine
http://www.youtube.com/v/iTYSFemWqv4
Die Richter übten indirekt auch Kritik an offiziell vom Berliner Senat veröffentlichten Angaben über den Lebensweg der Sprecherin des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller (SPD). Dass dort als erste Station der heutigen Sozialdemokratin ab 1988 eine Tätigkeit als "Redakteurin Pressedienst Berlin" aufgeführt werde, sei insofern "irreführend", als sich ihre Tätigkeit "auf gänzlich unbedeutende DDR-Regionalzeitungen" beschränkte habe. Laut Sünders eigenen jüngsten Angaben war sie damals in Ost-Berlin zunächst als Volontärin bei einem Pressedienst für Regionalableger der "National-Zeitung" tätig, das Organ der DDR-Blockpartei NDPD.
Das Gericht störte sich überdies daran, dass Sünder verbreiten ließ, sie habe ab 1996 die "Leitung" einer Immobilienfirma in ihrem Heimatort Boltenhagen in Mecklenburg innegehabt. Tatsächlich war sie bei der Gesellschaft aber nicht Mitglied der Geschäftsführung, sondern führte nur ein Filialbüro. Das sei "nicht vergleichbar mit der Führung eines Unternehmens", fanden die Richter.