Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kommentar: Kein Urteil im Namen des Volkes (Gewalt)

Christine ⌂ @, Saturday, 18.08.2018, 19:29 (vor 2317 Tagen)

Was muss man in Deutschland eigentlich tun, um nicht mehr aus dem Gefängnis herauszukommen?
 
Seit heute wissen wir: Als Mutter den eigenen kleinen Sohn jahrelang zu missbrauchen und im Internet an Kinderschänder aus ganz Europa zu verhökern, reicht nicht. Seit heute wissen wir: In so einem Fall wird in Deutschland nicht einmal die Höchststrafe verhängt.
 
Berrin T. (48) – die Horror-Mutter von Staufen muss zwölfeinhalb Jahre in Haft. Ohne anschließende Sicherungsverwahrung. Wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. 15 Jahre Haft wären laut Gesetz möglich gewesen.[..]

Weiter steht in dem Artikel, welche juristischen Gründe für dieses Urteil maßgebend waren.

➤ Erstens: Zugutegehalten wird Berrin T., dass sie ein Geständnis abgelegt hat – wenn auch laut Richter „nur zögernd und nicht von Anfang an umfänglich“.
 
Leugnen hätte sie aber auch kaum können – sie hat den Missbrauch selbst auf Film festgehalten! Der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin verwies sogar selbst darauf, dass bei den vorliegenden Videos der Missbrauchstaten „die heftigste Tat“ von der Mutter verübt worden sei. Obwohl ihr Sohn Schmerzensschreie ausgestoßen habe, habe sie ihn nicht in Ruhe gelassen.[..]
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/kommentar-kein-urteil-im-namen-des-volkes-56580350.bild.html

Junge jahrelang vergewaltigt
Jugendamt griff nach Hinweisen nicht ein
 
Freiburg – Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg haben Hinweise der Schule des Jungen das verantwortliche Jugendamt nicht zum Eingreifen bewegt.
 
Die Behörde habe Warnungen der Lehrerin des heute Neunjährigen und des Schulleiters als „vage Hinweise“ eingestuft, sagte der zuständige Sachbearbeiter am Donnerstag vor dem Landgericht Freiburg. Polizei oder Gerichte, die sich bereits mit der möglichen Gefährdung des Kindes befasst hatten, habe das Amt nach den Hinweisen der Schule im Juni und Juli 2017 nicht informiert. Es habe keine Gespräche mit dem Jungen oder der Schule geführt und auch keine Kontrollen veranlasst.[..]
https://www.bild.de/regional/stuttgart/missbrauch/missbrauchs-prozess-jugendamt-56219520.bild.html

Mich würde ja nicht wundern, wenn man beim Jugendamt einfach nur gedacht hat: nun ja, bei einem Jungen wird es schon nicht so schlimm sein, woraus sich die Frage ergibt, ob das Amt genauso reagiert hätte, wenn ein Mädchen auf diese Art und Weise vergewaltigt und missbraucht worden wäre.

Ich verfolge diesen Fall schon seit einiger Zeit und was ich bisher dazu gelesen habe, hat mich meistens sprachlos zurück gelassen.

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Vergewaltigung, Kindesmissbrauch, Gewalt, Pädophilie, Jugendamt


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