DNS-Test versagt bei eineiigen Zwillingen. Gericht weiß es besser... (Allgemein)
Einer der zwei eineiigen Zwillingsbrüder wurde auf Unterhalt verklagt. Der offizielle Kläger ist der Sohn, wobei die Kindsmutter letztendlich wohl die treibende Kraft gewesen sein wird. Die ersten zwei Instanzen lehnten die Klage ab, da nicht bewiesen werden konnte, wer denn nun wirklich von den beiden Zwillingsbrüdern der leibliche Vater sei. Doch der Oberste Gerichtshof in Wien drehte die Beweispflicht nun um, so dass derjenige, der verklagt wurde nun nachweisen muss, dass sein Zwillingsbruder der wahrscheinlichere Vater ist, ansonsten wird er als Vater eingetragen und wird dann somit unterhaltspflichtig.
http://kuckucksvater.wordpress.com/2013/02/08/eineiige-zwillingsbruder-als-mogliche-vater-so-muss-der-verklagte-zahlen-osterreich/
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
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Rainer,
08.02.2013, 23:54
- Ging es der Justiz überhaupt jemals um "Gerechtigkeit"? -
Referatsleiter 408,
09.02.2013, 13:12
- Ist doch gerecht - für den Leistungsempfänger - Borat Sagdijev, 09.02.2013, 13:35
- DNS-Test versagt bei eineiigen Zwillingen. Gericht weiß es besser... - Detektor, 09.02.2013, 20:59
- Ging es der Justiz überhaupt jemals um "Gerechtigkeit"? -
Referatsleiter 408,
09.02.2013, 13:12