Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib uns heute (Gesellschaft)
Hier nachzulesen:
http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/hammer-wegen-vergewaltigung-unschuldig-haft-2739348.html
Immer hatte E. abgestritten, seine Ex-Lebensgefährtin in deren Wohnung missbraucht zu haben – in seinem 2002 geführten Strafprozess ebenso wie auch während der Zeit der Haftverbüßung. Drei Jahre und acht Monate lang beteuerte er auch im Knast seine Unschuld und musste deshalb bis zum letzten Tag seine Strafe verbüßen. E. galt als nicht kooperationsbereit und uneinsichtig. „Ich kann doch nicht etwas zugeben, was ich nicht getan habe“, lautete stets sein Standpunkt, sagt er auch heute noch.
Irgendwie kommt mir das bekannt vor.
An dieser Stelle hätte ich mir fast das Tablet an die Stirn geschlagen:
Im Oktober 2011 schließlich erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die heute 40-jährige Hammerin beim Landgericht Dortmund. Mittelbare Freiheitsberaubung wird ihr vorgeworfen, der Vorwurf der Falschaussage ist mittlerweile verjährt. Monatelang hatte es gedauert, um die Kompetenzfrage – Amts- oder Landgericht? – zu klären. Für den Fall einer Verurteilung kündigte die Staatsanwaltschaft bereits im März 2011 an, von sich aus eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Thomas E. betreiben zu wollen.
Das Landgericht ist zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als 4 Jahren zu erwarten ist. Was gibt es da zu klären?
Und warum wird das Wiederaufnahmeverfahren nicht parallel
betrieben?
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Sigmundus Alkus,
09.02.2013, 00:47
- Unsere tägliche Falschbeschuldigung gib uns heute - Oliver, 09.02.2013, 08:06
- Paralellen zum Fall "Arnold"! - Yussuf K., 09.02.2013, 12:40