Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Das ist eher ein klarer Beleg für eine volksverräterische "Regierung" (Männer)

Don Camillo, Thursday, 30.08.2018, 03:23 (vor 2282 Tagen) @ Mus Lim

Der Treppenwitz daran ist aber: All jene, die gegen den Mord an diesem linken Deutschkubaner protestieren, gelten in den Augen unserer "Qualitätspresse" als ausländerfeindliche Rechtsextremisten ...


Das Opfer hat als Linker UND Ausländer immerhin zwei Opferpunkte auf der politisch-korrekten Opferskala.

Ein Beleg mehr, dass linke Ideologie und objektive Logik keine Schnittmenge bilden.

Die Maden des linksgrünversifften Regimes finanzieren (mittels Bürger-Zwangsabgaben) die SA-(ANTI)FAschisten-Aufmärsche (Neusprech: "Gegendemonstration") - sofern der Bürger es wagt gegen selbiges Regime zu protestieren. Wenn diese bezahlten Links-Faschisten vom "schwarzen Block" ihresgleichen postmortem in den Dreck ziehen, dann ist das normal für Söldner; Söldner, die gegen das eigene Volk eingesetzt werden. Man nennt derlei Machenschaften auch Hochverrat.

§ 81 - Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 82 - Hochverrat gegen ein Land
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. das Gebiet eines Landes ganz oder zum Teil einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland einzuverleiben oder einen Teil eines Landes von diesem abzutrennen oder
2. die auf der Verfassung eines Landes beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 83 - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Nicolae Ceaușescu und seine Alte... :-D


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