Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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02.09.2018 - Zottelbärtiger Messerstecher am Hauptbahnhof Münster war weder weiblich noch deutsch (Gewalt)

Don Camillo, Monday, 03.09.2018, 00:56 (vor 2302 Tagen)
bearbeitet von Don Camillo, Monday, 03.09.2018, 01:08

Warten wir mal ab, ob sich Merkel für ihren Gast bei dem Geschnitzelten entschuldigt:

02.09.2018
Hauptbahnhof Münster:
Bewaffneter sticht Mann mehrfach mit Messer nieder – Lebensgefahr
Münster. In einem Fast-Food-Restaurant am Hauptbahnhof Münster hat ein Mann (24) mehrfach mit einem Messer auf einen anderen Mann (27) eingestochen und ihn damit lebensgefährlich verletzt.

Der Angriff geschah gegen 2.40 Uhr am frühen Sonntagmorgen. Eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern eskalierte schnell derart, dass der Jüngere ein Messer zückte und den 27-Jährigen damit verletzte.

Hauptbahnhof Münster: Mann sticht mit Messer mehrfach zu

„Unbeteiligte konnten den Tatverdächtigen zunächst von weiteren Angriffen abhalten und aus dem Lokal drängen. Der Tatverdächtige kehrte jedoch einen kurzen Augenblick später zurück und stach mit dem Messer erneut auf den Verletzten ein", sagt der Münsteraner Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt.
Dann verlagerte sich der Streit nach draußen. Dort gelang es Passanten, den Tatverdächtigen abzudrängen. Er flüchtete in Richtung Innenstadt. Die Polizei konnte ihn wenig später dort festnehmen.

Lebensbedrohliche Verletzungen im Brustkorb

Das Opfer trug lebensbedrohliche Stichverletzungen im Brustkorb davon. Nur weil die herbeigerufenen Notärzte so schnell und gut gehandelt hätten, sei der 27-Jährige noch am Leben, heißt es von der Staatsanwaltschaft.

Mordkommission eingesetzt

Eine Mordkommission ist eingesetzt, um den genauen Tathergang zu ermitteln.
„Nach derzeitigem Ermittlungsstand wird die Staatsanwaltschaft Münster noch heute den Erlass eines Haftbefehls gegen den 24-jährigen Iraker wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung beim Amtsgericht beantragen“, sagt Oberstaatsanwalt Botzenhardt. (lin)

Soviel ist gewiß:
Die Vorgehensweise am Opfer ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit "halal", denn die Ausblutung ist dazu Grundvoraussetzung.

PS:
Am Medienecho abzuschätzen würde es nicht verwundern wenn hier wieder mal eine "Kartoffel" abgemurkst werden sollte. Denn Kartoffeln sind dem Gesetz nach "gleichberechtigt" (damit es auch zum Forenthema paßt). Und habe ich dort oben richtig von "Totschlag" gelesen, wenn der Zottelbart zurück kehrt und erneut zusticht?
s_nachdenken

Tags:
Ausländergewalt, Messerstecher, MMM


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