Kostenloser ÖPNV für Refugees (Fachkräfte)
Flüchtlinge erhalten bei ihrer Erfassung einen sogenannten "BüMA-Ausweis", der ihre
Identität nachweist. Diese "Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender" ist ein amtliches
Dokument des Bundes. Kann der kontrollierte Fahrgast einen solchen BüMA-Ausweis vorweisen, darf
er ohne Fahrkarte weiter fahren. Wird jemand ohne einen solchen Ausweis und ohne gültigen
Fahrschein angetroffen, dann muss die Identität durch die herbeigerufene Polizei festgestellt werden.
Sind die Personalien festgestellt, erhält die Person, die ohne Fahrausweis angetroffen wurde, eine
Zahlungsnachforderung der Bahn in Höhe von 60 Euro. Im Falle, dass es sich bei dieser Person um
einen Flüchtling handelt, wird die Forderung auf null gesetzt, weil die Wahrscheinlichkeit von dieser Person 60 Euro einzutreiben, als gering eingeschätzt wird.
Die Bahn kann dann den Betrag von 60 Euro beim Bund geltend machen.