Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Verfolgung politisch Andersdenkender (Manipulation)

Karsten Kunibert, Tuesday, 02.10.2018, 12:41 (vor 2248 Tagen) @ Christine

Nach dem Strafrecht der DDR wurden politisch Anderdenkende oder politische Gegner als Kriminelle eingestuft. Die Paragraphen 106 und 220 des Strafgesetzbuches der DDR über "staatsfeindliche Hetze" und "öffentliche Herabwürdigung" ermöglichten den Behörden, jede Kritik an den staatlichen oder gesellschaftlichen Verhältnissen strafrechtlich zu verfolgen. Ebenso zählten die Verbreitung von Schriften, die geeignet waren, die staatliche Ordnung zu beeinträchtigen, zu Staatsverbrechen in der DDR. In Verbindung mit anderen Bestimmungen des Strafgesetzbuches konnten für politische Delikte Strafen bis zu 12 Jahren verhängt werden.

Bsp.: Ein Diplom-Ingenieur beklagte sich in einem Brief an Erich Honecker über die Mängel in der Wirtschaft, über die Verlogenheit der Propaganda und über die Verdrossenheit der Bevölkerung, über die Parteiführung, die nichts täte.
Er wurde dafür zu 4,5 Jahren Haft wegen "staatsfeindlicher Hetze" verurteilt.


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