Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129387 Einträge in 32105 Threads, 293 registrierte Benutzer, 257 Benutzer online (0 registrierte, 257 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Vater verteidigt Tochter gegen Sex-Attacke eines „Flüchtlings“: Anzeige! (Das hat nichts mit Nichts zu tun)

Christine ⌂ @, Wednesday, 03.10.2018, 14:23 (vor 2252 Tagen)

Wehren gegen sexuelle Übergriffe verboten! Als ein Eritreer gestern einer 21-jährigen Münchnerin unter den Rock an den Po griff, schlug ihm deren Vater ins Gesicht. Die Bundespolizei nahm den Mann fest und ermittelt nun wegen Körperverletzung. Ereignet hat sich die Tat um Mitternacht nach dem Oktoberfest in München am Wiesn-S-Bahnhof Hackerbrücke.
 
Der 28-jährige afrikanische Flüchtling kannte keine Hemmung und griff der jungen Frau im Beisein des Vaters unter das Dirndl und begrabschte den Unterleib. Offenbar erwartete er keine Gegenwehr. Doch diesmal geschah etwas, das in Deutschland verboten ist und mit ganzer Härte bestraft wird: Der 42-Jährige Deutsche verteidigte seine Tochter und schlug dem „Schutzsuchenden“ ins Gesicht.

Hätte sich keiner eingemischt, wäre die Angelegenheit vermutlich abgeschlossen gewesen. Vielleicht hätte der Eritreer sogar gelernt, dass sich nicht alle Deutschen so etwas gefallen lassen.
 
Der „Flüchtling“ habe 1,28 Promille Alkohol im Blut gehabt, schreibt die Bundespolizei. Dies wird sich bei der Anzeige wegen „sexueller Belästigung“ sicherlich strafmildernd auswirken. Der Vater dagegen habe eine Atemalkoholkontrolle verweigert.
 
Ein Mitarbeiter der Deutschen Bahn hatte den Vorfall beobachtet und die Beamten herbeigerufen. Die schritten sofort ein und nahmen den aufgebrachten Vater fest. Begründung laut Pressemitteilung der Bundespolizei: „Auch während der Wiesn folgt auf körperliche ‚Selbstjustiz‘ eine Strafanzeige.“ Der Mann aus Unterschleißheim muss sich nun wegen Körperverletzung verantworten.

So etwas kann man sich nicht ausdenken. Typisch Gutmensch eben...
Ich hätte vermutlich Beifall geklatscht.
 
Was lehrt uns das? Wer sich gegen sexuelle Übergriffe von Einwanderern auf seine eigenen Kinder wehrt, der lernt die ganze Härte des Rechtsstaates kennen. https://www.journalistenwatch.com/2018/10/03/vater-tochter-sex/

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Gutmensch


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum