Guter FILM: Horst Arnold - Unschuldig in Haft - Wenn der Staat zum Täter wird (Recht)
Horst Arnold - Unschuldig in Haft - Wenn der Staat zum Täter wird
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Bei Min 18 übrigens der damalig-zuständige Justizminister Hahn, der aktuell wegen Rösler-Vietnamesen-Rassismus durch die Gazetten gejagt wurde.
About the Video: Horst Arnold (* 24. Mai 1959 in Aschbach; † 29. Juni 2012 in Völklingen) war Lehrer im Odenwald und Justizopfer . Sein Fall erregte bundesweite Aufmerksamkeit.
Er wurde am 24. Juni 2002 von Christoph Trapp am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er voll absitzen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangspsychiatrisiert. Die Opferzeugin Heidi Külzer stieg währenddessen zur Konrektorin auf. Horst Arnold ist am Morgen des 29. Juni 2012 in der Nähe seiner Wohnung in Völklingen auf der Straße zusammengebrochen und an einem Herzversagen verstorben. Er hinterlässt eine Tochter Christine und einen Sohn.
Am 28. August 2001, in der großen Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden in der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim, soll der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold seine Kollegin, die Biologie- und Deutschlehrerin Heidi Külzer, vergewaltigt haben. Es gibt nur die eine Zeugin, das mutmaßliche Opfer. Sie, damals Mitte dreißig, ist die Hauptbelastungszeugin. Er, Anfang vierzig, bestreitet die Tat. Sie wird als hübsch geschildert, als eine Frau, die sympathisch wirke und die Menschen für sich einnehme. Er dagegen soll sich überschätzen - und trinken. Aus Sicht des Darmstädter Landgerichts fügte sich alles. Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte auch der Täter sei, basiert laut Urteilsbegründung in erster Linie auf den Aussagen der Zeugin.
Horst Arnold saß seit dem 2. Oktober 2001 in Untersuchungshaft. Er verbüßte die Strafe bis zum 1. Oktober 2006. Die Haftzeit wurde nicht auf zwei Drittel verkürzt, da der Verurteilte weiterhin seine Unschuld beteuerte, mithin keine Reue zeigte. Er sah sich zwangspsychiatrisiert, denn er wurde in einem Haus des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen behandelt. Nach der Entlassung fand er keine Arbeit, wurde depressiv und begab sich in
HEIDI KÜLZER HAT GELOGEN Von der Falschbeschuldigerin existiert nur ein verpixeltes Bild. Sie blieb bis heute von der Staatsanwaltschaft unbehelligt. Eine spätere Recherche ergab Hinweise, die das Opfer als eine Person erscheinen lassen, die Geschichten erfindet, wenn nicht sogar lügt, um sich Geltung und Vorteile zu verschaffen. Einen ihrer früheren Ehemänner gewann sie trotz vorhergehender Trennung für eine Heirat, weil ihr Kind, mit dem sie schwanger sei, doch einen Vater brauche. Auch müsse das Kind finanziell abgesichert sein. Zuvor hatte sie dem Mann gesagt, sie leide an einer schweren Krankheit und habe nur noch wenig Zeit zu leben. Die Ehe wurde nach kurzer Zeit geschieden. Heidi Külzer erstritt eine beachtliche Entschädigung.
Anja Keinath, der Frauenbeauftragten der Odenwälder Schulen, fiel auf, dass sich das vermeintliche Opfer in seltsame Lügengeschichten verstrickte und berichtete dies ihrem Bruder Hartmut Lierow, einem Anwalt für Zivilsachen in Berlin. Dieser war es, der Recherchen anstellte und mit den Erkenntnissen 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel erreichte.
Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren "aus erwiesener Unschuld" frei (Aktenzeichen: 1620 Js 16973/08 1 KLs). Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen. Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. "Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht." Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einen Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen. Heidi Külzer legte Revision ein. Der BGH hat die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des LG Kassel ist damit rechtskräftig.
Horst Arnold lebt nicht mehr Die hessische Ministerin für das Schulwesen, Dorothea Henzler (FDP), ließ es an der dienstliche Fürsorgepflicht gegenüber Horst Arnold vermissen. Leider hat Horst Arnold seine berufliche Rehabilitierung nicht mehr erlebt. Am Morgen des 29. Juni 2012 erleidet er einen Herzinfarkt, fällt vom Fahrrad und verstirbt. Arnold hatte fünf Jahre wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen, bevor das Landgericht Kassel ihn 2011 "wegen erwiesener Unschuld" freigesprochen und rehabilitiert hatte. Nach Auffassung der Richter hatte die aus Ostwestfalen-Lippe stammende Heidi Külzer, eine karrieresüchtige Pädagogin, den Mann, der im hessischen Reichelsheim an einer Realschule unterrichtete, fälschlich der Vergewaltigung beschuldigt, um ihn kaltzustellen und seine Biologie-Lehrerstelle zu übernehmen. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Heidi Külzer, die bis 2011 in Bielefeld an einem Gymnasium unterrichtete, ist entlassen worden, aber weiter auf freiem Fuß. Rechtsanwalt Lierow: "Obwohl der Staatsanwaltschaft Darmstadt die Beweise gegen Heidi Külzer seit vier Jahren vorliegen, gibt es noch immer keine Anklage. Das ist ein Skandal!" Arnold hatte seine Existenz als Lehrer verloren und blieb auch nach seiner Haftentlassung arbeitslos. "Er lebte von Hartz IV. Den Haftentschädigungsantrag, den ich im vergangenen Jahr gestellt hatte, hat die Justizverwaltung bis heute nicht bearbeitet", kritisierte der Rechtsanwalt. Alle Bemühungen, das hessische Kultusministerium zu einer bevorzugten Wiedereinstellung Horst Arnolds zu veranlassen, seien an der Gleichgültigkeit der Entscheidungsträger gegenüber dem Schicksal seines Mandanten gescheitert. "Die frühere Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) beantwortete monatelang entsprechende Schreiben gar nicht und ließ dann mitteilen, Horst Arnold könne sich wie jeder andere beim Zentralen Personalmanagement um eine Stelle bewerben. Dabei hatte er das längst getan", sagte der Anwalt, dem seine Verbitterung anzumerken war. Seinem Mandanten sei es wegen der Trägheit der hessischen Justiz nicht mehr vergönnt gewesen, die Verurteilung von Heidi Külzer, die sein Leben zerstört habe, zu erleben. "Die lange Haft und das anschließende Warten haben die Gesundheit dieses Menschen zerrüttet. Sein Herz - so scheint es mir - hat das nicht mehr ertragen." Nach dem Hessischen Beamtenrecht wurde Horst Arnold durch den Freispruch so gestellt, als wenn er nie verurteilt worden wäre. § 49 Hessisches Beamtengesetz (HBG) in der Fassung vom 11. Januar 1989 Wird eine Entscheidung, durch die der Verlust der Beamtenrechte bewirkt worden ist, im Wiederaufnahmeverfahren durch eine Entscheidung ersetzt, die diese Wirkung nicht hat, so gilt das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen. Vorbereitungsdienst und Probezeit sind jedoch voll abzuleisten. Der Beamte hat, sofern er die Altersgrenze noch nicht erreicht hat und noch dienstfähig ist, Anspruch auf Übertragung eines Amts derselben oder einer mindestens gleichwertigen Laufbahn wie sein bisheriges Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt einschließlich der ruhegehaltsfähigen und unwiderruflichen Stellenzulage. Bis zur Übertragung des neuen Amts erhält er die Besoldung, die ihm aus seinem bisherigen Amt zugestanden hätte. Dorothea Henzler hätte also sofort seine Bezüge aktivieren müssen und ihm helfen, eine neue Stelle als Lehrer zu finden. Dass sie das nicht tat, stellt eine grobe Verletzung ihrer dienstlichen Fürsorgepflicht dar.
"Ein Verfahren wegen Falschaussage gegen Horst Arnolds ehemalige Kollegin ist bis heute nicht eröffnet. Dabei haben die Anschuldigungen von Heidi K. seine Familie, die Ehe und schließlich sein Leben zerstört. Horst Arnold wurde nur 53 Jahre alt. In wenigen Tagen will die Staatsanwaltschaft verkünden, ob sie Anklage gegen die ehemalige Kollegin erheben wird." Immerhin wurden Heidi Külzer inzwischen vom hessischen Schulministerium das Gehalt um die Hälfte gekürzt, nachdem sie seit längerem schon vom Dienst suspendiert, aber immer noch die vollen Beamtenbezüge erhielt. Auch wurde offenbar am 10. Juli 2012 endlich Anklage gegen die Studienrätin erhoben, obwohl Rechtsanwalt Hartmut Lierow bereits vier Jahre zuvor Anzeige erstattet und der Staatsanwaltschaft alle Beweise vorgelegt hatte. Bei der Anklage wegen Freiheitsberaubung sollen 59 Zeugen geladen werden.
Nach seiner Rehabilitierung 2011 verschaffte ihm das Land Hessen weder eine neue Stelle, noch zahlte es ihm eine Haftentschädigung. Inzwischen hat das Land die Haftentschädigung von 25 Euro pro Tag ausgezahlt - an Arnolds Tochter. Unklar bleibt weiter, ob das Land Hessen an seine Erben auch das ausstehende Gehalt ausgezahlt hat, denn nach hessischen Beamtenrecht standen ihm nach der Rehabilitierung die vollen Bezüge zu.
Quelle: http://wikimannia.org/Horst_Arnold
Horst Arnold stammte aus dem hessischen Aschbach im Odenwald. Zeitweise lebte er auch in Beerfelden-Olfen. Er machte sein Abitur am Überwald-Gymnasium in Wald-Michelbach, wo er auch seine Referendarszeit verbrachte. Er unterrichtete abwechselnd an der Eugen-Bachmann-Schule, einer Haupt- und Realschule in Wald-Michelbach, und am Überwald-Gymnasium, bevor er 1986 an die Georg-August-Zinn-Gesamtschule in Reichelsheim wechselte, die auch eine Oberstufe hat. Dort war der Studienrat bis zu seiner Verhaftung vor allem als Lehrer für Biologie und Sport tätig, zuletzt auch als Fachbereichsleiter für Sport. Am Morgen des 29. Juni 2012 wurde Arnold unweit seiner Wohnung in Völklingen auf offener Straße tot aufgefunden. Er hatte einen Herzinfarkt erlitten. Arnolds Rechtsanwalt Lierow sieht einen Zusammenhang zwischen Arnolds Leidensweg als Justizopfer und dem tödlichen Herzinfarkt. Letzterer sei nicht zuletzt auf Stress und Frustration im Zusammenhang mit den erfolglosen Auseinandersetzungen mit den Behörden zurückzuführen.
2001 wurde Arnold von seiner Kollegin Heidi K. der Vergewaltigung bezichtigt, die er in einem Vorbereitungsraum für Biologie in einer Pause begangen haben sollte. Arnold beteuerte stets seine Unschuld. Dennoch wurde er in Untersuchungshaft genommen und 2002 vom Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt. Arnold musste die Haftstrafe bis zum letzten Tag absitzen, da er die Tat bestritt und sich deshalb auch weigerte, sich mit der ihm vorgeworfenen Tat in einer Therapiegruppe für Sexualstraftäter auseinanderzusetzen. Erst nach seiner Haftentlassung fiel der für die Schule zuständigen Frauenbeauftragten auf, dass sich das vermeintliche Opfer in Widersprüche verstrickt hatte. Sie berichtete dies ihrem Bruder Hartmut Lierow, einem Anwalt für Zivilrecht in Berlin. Dieser war es, der Nachforschungen anstellte und viele weitere Ungereimtheiten in der Biographie des vermeintlichen Opfers recherchierte. Er fand heraus, dass Heidi K. bereits vielfach dafür bekannt war, Lebensumstände zu schildern, die nachweislich falsch waren. Ihre Darstellungen waren dabei auch so außergewöhnlich, dass sie auch in ihrem Umfeld letztlich nicht mehr ernstgenommen wurden. Mit diesen Erkenntnissen gelang Lierow 2008 ein Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Kassel. Die Verhandlung führte am 5. Juli 2011 zu einem Freispruch. In der Urteilsbegründung ließ das Gericht keinen Zweifel an Arnolds Unschuld. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf Freispruch plädiert. Der Prozess fand bundesweite Aufmerksamkeit. Nach einem Revisionsantrag von Heidi K. bestätigte der Bundesgerichtshof im Februar 2012 das Urteil. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass Heidi K. mit den falschen Anschuldigungen einen Konkurrenten um eine schulinterne Position beseitigen wollte. Nach seiner Freilassung kämpfte Arnold weiter um seine Rehabilitation und um eine angemessene Haftentschädigung; bis zu seinem Tod wurde sie nicht ausgezahlt. Auch die Wiedereingliederung in den Beruf des Lehrers konnte er nicht erreichen. Er lebte bis zuletzt von Hartz IV und das Hessische Kultusministerium lehnte es ab, ihm bevorzugt zu einer Wiederanstellung zu verhelfen. Am 10. Juli 2012 wurde bekannt, dass im Zusammenhang mit dem Fall Arnold gegen Heidi K. Anklage wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft erhoben wird. Die Anklageschrift wurde beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Heidi K. wurde bei um die Hälfte gekürzten Bezügen vom Schuldienst suspendiert. Gegen die Gehaltskürzung legte sie Klage ein.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Arnold_(Justizopfer)
Justizopfer Horst Arnold: Fünf Jahre unschuldig in Haft. Horst Arnold ist kein Einzelfall: Nach Schätzungen, die auf Entschädigungszahlungen der Bundesländer beruhen, sitzen jeden Tag hunderte Menschen unschuldig in deutschen Gefängnissen. Das System sieht nicht vor, dass die Justiz sich irrt. Wer es trotz hoher Hürden schließlich doch schafft, seine Unschuld zu beweisen, den lässt der Staat im Stich. Und: Es kann jeden treffen. Die Dokumentation bietet einen einzigartigen Blick hinter die Kulissen zweier spektakulärer Fälle: Sie zeigt, wie es zu solchen Fehlurteilen kommen kann und wie zweifelhaft der deutsche Rechtsstaat mit seinen Justizopfern umgeht.
Wie viele Menschen sitzen unschuldig in deutschen Gefängnissen? Horst Arnold soll eine Lehrerkollegin vergewaltigt haben. Das Gericht entscheidet: Fünf Jahre Haft. „Ich wurde von Mithäftlingen schikaniert und angegriffen", immer wieder spielt Arnold mit dem Gedanken an Selbstmord. Weil er die Tat nicht gestehen will, gibt es keine Hafterleichterung, keine frühzeitige Entlassung wegen guter Führung. Allein sieben Psychologen befassen sich mit dem vermeintlichen Täter und bescheinigen ihm schließlich „schwere seelische Abartigkeit". Denn Arnold beteuert immer wieder seine Unschuld.
Horst Arnold ist unschuldig. Das beweist ein Wiederaufnahmeverfahren zweifelsfrei, zehn Jahre, nachdem er verhaftet worden war und nachdem er die gesamte Haftstrafe abgesessen hatte. Nur durch einen Zufall kommt dieses Verfahren zustande und wieder hat es Jahre gedauert, bis der entlastende Richterspruch schließlich fällt.
Es kann jeden treffen. Auch Horst Arnold ist nach der Haft zwar wieder frei, aber er hat keine Wohnung, keine Arbeit, keine Familie mehr, lebt von Hartz IV. Und er ist auf sich gestellt: Er bekommt keinen „Bewährungshelfer", denn er hat ja keine Straftat begangen, so die Logik des Systems. Das Gesetz sieht eine Entschädigung vor: 25 Euro pro Hafttag. Ein Bruchteil der Entschädigung, die international üblich ist. Horst Arnold wird dieses Geld nie bekommen. Mit 53 Jahren stirbt er an einem Herzinfarkt. Allein, arbeitslos, nahe der kleinen Wohnung, in der er sich vor der Außenwelt verschanzt hatte.
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Liebe Grüße
Oliver
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Oliver,
11.02.2013, 07:17
- DAS IST DER RECHT SS TAAT! Das sollte niemand ignorieren! - Referatsleiter 408, 11.02.2013, 10:54