OVG Rheinland-Pfalz lehnt Unterhaltsvorschuss ab Auch "überzeugte Single" muss nach unbekanntem Kindsvater suchen (Allgemein)
Eine Frau, die nach einem One-Night-Stand mit einem Unbekannten schwanger wurde, erhält keinen Unterhaltsvorschuss für ihre Zwillinge. Sie hätte in der Kneipe, in der sie ihn traf, nach dem Liebhaber suchen müssen, entschied das OVG Koblenz.
Ein Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz scheidet aus, wenn die Kindesmutter nicht das ihr Mögliche und Zumutbare unternimmt, um den Kindsvater bestimmen zu können. Dazu gehört es auch, zeitnah nach Bekanntwerden der Schwangerschaft von einem Unbekannten Nachforschungen zu dessen Person anzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden, wie am Dienstag bekannt wurde (Urt. v. 24.09.2018, Az. 7 A 103000/18.OVG).
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