Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Volksabstimmung über die „Selbstbestimmungsinitiative“ am 25. November in der Schweiz (Hinweise - Termine)

Christine ⌂ @, Thursday, 01.11.2018, 08:54 (vor 2222 Tagen)

Macht für wenige. Ohnmacht für viele.
Ein Putsch von oben und eine Jahrhundert-Entscheid
 
Wenn es etwas gibt, das die inflationierte Bezeichnung des „starken Zeichens“ verdient, dann ist es – gerade in Anbetracht des zur Unterzeichnung bereitliegenden UN-Migrationspakts – das, was zurzeit in der Schweiz passiert und am 25. November seinen Höhepunkt erreichen wird. Der Abstimmungskampf im Vorfeld der sogenannten „Selbstbestimmungsinitiative“ (SI). Sie ist ein Signal, das in ganz Europa gehört werden sollte, denn sie trifft den innersten Kern der DNA unserer Gesellschafts-und Wirtschafts-Systeme. Dies erklärt möglicherweise, warum die Medien des europäischen Auslands sie nicht als für der Berichterstattung würdig erachten.
 
Denn ausgerechnet der kleine Alpenstaat ist es, an dem sich exemplarisch und deutlicher als je zuvor und anderswo zeigt, welche Art von Regime den Polit-, NGO- und Konzernmanager für die Zukunft der Länder Europas vorschwebt. Und es entbehrt nicht der Ironie, dass ausgerechnet das, was abgeschafft werden soll, dieses grelle und möglicherweise letzte Schlaglicht auf ihre wahren Beweggründe und Absichten erst möglich macht: die direkte Demokratie.
 
Der Initiativtext in Kürze: Die Grundlage und Schranke allen staatlichen Handelns soll das Recht sein. Die oberste Rechtsquelle ist die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Politik darf also keine Verpflichtungen eingehen, die der Bundesverfassung widersprechen. Bundesgesetze und Völkerrechtsverträge, deren Genehmigungsbeschluss dem Referendum unterstanden hat, sind der Massstab, nach dem das Bundesgericht und andere rechtgebende Behörden zu handeln haben. All das unter dem Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts (das Verbot des Angriffskrieges, das Verbot der Folter, das Verbot des Völkermordes und das Verbot der Sklaverei).
 
Im Klartext bedeutet das: Gerichte, Regierung und Parlament hätten im Fall der Annahme der Initiative künftig wieder die an der Urne gefällten Entscheidungen der Schweizer Bürgerinnen und Bürger umzusetzen, sofern diese Entscheidungen nicht zwingendes Völkerrecht verletzen. Punkt.
 
Die Initiative ist eine Notbremse. Notwendig geworden deshalb, weil fünf (!) Richter des Bundesgerichts vor sechs Jahren die seit 1848 funktionierende Praxis mit einem Federstrich für ungültig erklärt und entschieden haben, internationales Recht sei ab sofort und „generell“ über Landesrecht zu stellen. Es war ein Putsch von oben, der mit der SI korrigiert werden soll. Direkte Demokratie sei Dank.[..] https://frankjordanblog.wordpress.com/2018/10/31/macht-fuer-wenige-ohnmacht-fuer-viele/

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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