Schon wieder - "Einzelfall" in Freiburg: "Was weiß Innenminister Thomas Strobl?" (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Aufgrund des häufigen "Einzelfalls" weiß man überhaupt nicht mehr, was zu Freiburg noch zu kommentieren ist. Wie wäre es mit, 'der stündliche "Einzelfall"'?
06.11.2018 - Was weiß Innenminister Thomas Strobl?
Zur Abwechslung Freiburg: Schwerer Vergewaltigungsversuch und Raub
Von JOHANNES DANIELS | Das international bekannte „Vergewaltigungs-Mekka“ Freiburg kommt nicht zur Ruhe – gleich zwei neue Sexualdelikte schlugen am Wochenende zu Buche: In der Nacht zu Sonntag wurde eine 23-jährige Freiburgerin plötzlich von einem Unbekannten attackiert, vergewaltigt (gemäß §177 StGB) und ausgeraubt, wie der tägliche Polizeibericht der Kripo Freiburg ausführt.
Die Frau war zum Tatzeitpunkt alleine zu Fuß im mittlerweile prekären „Szene-Viertel“ Sedanquartier in Freiburg unterwegs, als sie in der Freiburger Wilhelmstraße von einem dunkelhäutigen Sexualstraftäter angegriffen wurde.
Der Merkel-Gast hielt sie unvermittelt fest, drückte sie an eine Gebäudefassade und begann, die 23-Jährige zu vergewaltigen...
Obwohl, da fällt mir soeben ein, wie wär's hiermit:
"Innenminister Thomas Strobl von 15 dunkelhäutigen Jugendlichen in Gebüsch geschubst und rektal penetriert..."
Und in Anlehnung an diesen Beitrag kann man sich - vervollständigend - als weiteren Text der Meldung vorstellen:
... Da Innenminister Thomas Strobl im Rektalbereich Anzeichen einer Verletzung aufwies, verständigten Bürger die Polizei. Diese stellte fest, dass der Enddarm von Strobel durch die heftigen Penetrationen gerissenen war und Strobl nicht mehr gerettet werden konnte. Er musste an Ort und Stelle von seinem Leid erlöst werden. Da Zeugen aussagten Strobls Schokoladenbus hätte zuvor mehrfach gehupt, fand man in der Hecke noch einen Haufen, den er bei den Penetrationen verlor - neben seinem Leben.
Wolln'wa für Strobl ma' hoffen, daß es nicht so weit kommt und er nur für 10 Jahre wegen Hochverrats* in den Knast abwandert. Da bekommt der Verbrecher dann hin und wieder von jeweils nur einer Schwuchtel in den Arsch gefickt.
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Anmerkung:
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StGB § 83 - Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens
(1) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Wer ein bestimmtes hochverräterisches Unternehmen gegen ein Land vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
- Quelle
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