Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Die Antidiskriminierungsstelle sagt, wozu sie da ist. (Politik)

adler @, Kurpfalz, Wednesday, 14.11.2018, 08:01 (vor 1983 Tagen)

Die Anfrage galt zwar Baugrund in Plankstadt, ist aber eine Offenbarung.

Der Brief (Exzerpt)

vielen Dank für Ihre Anfrage bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) vom 8. November 2018.

Wir als ADS unterstützen Menschen, die sich wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt f ü h l e n. (sic!)
Grundlage unserer Beratung ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
...
Allerdings ist es so, dass eine auf sachlichen Gründen beruhende Differenzierung durch den Staat möglich ist.
Eine Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt, wenn sie einem legitimen Interesse dient, zur Verfolgung dieses Interesses geeignet und erforderlich sowie angemessen ist.
Mit freundlichen Grüßen, Maria Seitz
Referentin, Referat ADS-3 (Beratung)

Sciencefiles dazu:
Das ist eine Anleitung zur Diskriminierung, wie man sie aus Bananenrepubliken gewohnt ist.

Nahles dazu: Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt. s_banana

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