Mir dünkelt, der Ton wird schärfer und der Tarif steigt: 9000 Ocken für Erfinderin einer `brutalen Vergewaltigung (Falschbeschuldigung)
merkur.de
Murnau/Bayern: Brutale Vergewaltigung frei erfunden - 9000 Euro Geldstrafe
5-6 Minuten
Eine Murnauerin erzählt ihrer Tochter, sie sei vergewaltigt worden. Doch am Ende wird die Frau verurteilt und muss 9000 Euro Strafe zahlen.
Die Warnung hatte immenses Aufsehen erregt: „Aufgepasst! In Murnau läuft ein Vergewaltiger herum, er hat meine Mama gestern vergewaltigt.“ Diese Notiz war am 21. Januar dieses Jahres in einem sozialen Netzwerk zu lesen gewesen.
Es folgten eine Meldung im Tagblatt und umfangreiche Ermittlungen der Polizei.
Murnauerin erfand Vergewaltigung und muss Geldstrafe zahlen
Die Internet-Mitteilung stammte von der 16-jährigen Tochter einer 35-jährigen Murnauerin. Diese schilderte der Kripo schließlich in allen Details, wie sie auf dem Heimweg nach dem Besuch einer Gaststätte gegen 5.30 Uhr in einem Hinterhof nahe der Reschkreuzung von einem etwa 40-jährigen Mann brutal vergewaltigt und verletzt worden sei. Doch je länger die mühsamen Ermittlungen der Polizei dauerten, desto größer wurden die Zweifel an den Angaben der Frau. Letztlich stellte sich heraus: Nichts davon stimmte. Die Quittung: 9000 Euro Geldstrafe.
„Aus dem Opfer wurde eine Beschuldigte“, sagte jetzt der Garmisch-Partenkirchner Amtsrichter Andreas Pfisterer. Vor ihm saß die 35-Jährige unter der Anklage, die Vergewaltigung lediglich vorgetäuscht zu haben. Wie in all den Monaten nach der vermeintlichen Tat blieb sie zunächst auch vor dem Kadi bei der Vergewaltigungs-Behauptung. Erst als der Richter eine Gefängnisstrafe ins Spiel brachte, räumte sie, beraten von Anwältin Nicole Kuhn (Weilheim) ein, dass außer einem alkoholgeschwängerten Abend nichts gewesen war und ihre Verletzungen lediglich von einem Sturz im Schnee stammten.
Polizei konnte keinen Täter zur Vergewaltigung in Murnau finden
Laut Staatsanwalt Matthias Bläser trug sich der zugrunde liegende kriminelle Vorfall folgendermaßen zu: Die Frau habe sich in der Nacht auf den 20. Januar zunächst mit ihrer Tochter in einem Murnauer Nachtlokal aufgehalten, um nach dem Genuss von einigem Alkohol gegen 2 Uhr in eine andere Gaststätte zu wechseln. Gegen 4.30 Uhr habe sie sich auf den Heimweg gemacht, sei dabei betrunken und orientierungslos durch den Ort geirrt, aufs Gesicht gestürzt und habe dabei Verletzungen erlitten. Von einer Bekannten sei sie nach Hause gebracht worden und habe der Tochter am nächsten Tag erzählt, sie sei vergewaltigt worden. Diese habe daraufhin den zitierten Internet-Eintrag gepostet, was sofort die Polizei alarmierte und eine eingehende Vernehmung der Frau ausgelöst habe, so der Staatsanwalt. Dabei schilderte sie sehr detailliert die (nicht stattgefundene) Vergewaltigung, begangen von einem 1,80 Meter großen und etwa 40-jährigen Mann mit dunklem Kinnbart, den sie vorher schon wiederholt in der Murnauer Fußgängerzone gesehen habe. „Auch bei weiteren Vernehmungen blieb sie bei dieser Darstellung“, sagte der ermittelnde Polizei-Hauptkommissar.
„Doch wie die Frau wusste, entsprachen ihre wider besserem Wissen gemachten Angaben nicht der Wahrheit und sind damit das Vortäuschen einer Straftat“, ergänzte der Staatsanwalt. Denn der Ermittlungsaufwand, so der Polizeibeamte, sei enorm gewesen. Doch es habe bis zur letzten Vernehmung keinerlei Ansatz einer Übereinstimmung mit dem von der Frau beschriebenen Täter gegeben. „Unsere Zweifel an ihren Angaben wurden immer größer, und so wurde sie schließlich zur Beschuldigten.“
Murnauerin räumte falsche Anschuldigung ein
Angesichts der Tatsache, dass die Frau im Gericht jede Aussage verweigerte, erklärte ihr auch Richter Pfisterer, dass nichts dafür spreche, dass das von ihr behauptete Delikt überhaupt stattgefunden habe. „Weshalb wir jetzt von einer Vollzugsstrafe von über einem Jahr reden – sprechen Sie darüber mit Ihrer Verteidigerin, ich gebe Ihnen zehn Minuten.“
Danach war alles ziemlich klar: Die Angeklagte räumte ein, die Vergewaltigung vorgetäuscht zu haben, der Staatsanwalt beantragte eine zehnmonatige Bewährungsstrafe. Nachdem sie ihrer Tochter von der „Vergewaltigung“ erzählte und diese im Internet für deren Verbreitung sorgte, habe die Angelegenheit eine Eigendynamik entwickelt, meinte Verteidigerin Nicole Kuhn und bat um ein mildes Urteil. Der Richter sah zwar von einer Freiheitsstrafe ab, verhängte jedoch mit 9000 Euro (300 Tagessätze à 30 Euro) eine umso höhere Geldahndung – „zur Verteidigung der Rechtsordnung“. Denn es habe schon solche Fälle gegeben, „in denen Leute zu Unrecht in Untersuchungshaft oder ins Gefängnis kamen“.
Jedoch gab es noch eine weitere [wie jetzt??? Weitere???? Es gab doch keine 1.!!) Vergewaltigung in Murnau. Eine 52-Jährige wurde auf dem Nachhauseweg nach den Besuch einer Disko vergewaltigt. https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/murnau-ort29105/murnau-bayern-brutale-vergewaltigung-frei-erfunden-9000-euro-geldstrafe-10547864.html
Macht der Münchner Merkur häufig so.
Jedoch gab es noch eine weitere [wie jetzt??? Weitere???? Es gab doch keine 1.!!) Vergewaltigung in Murnau. Eine 52-Jährige wurde auf dem Nachhauseweg nach den Besuch einer Disko vergewaltigt.
https://www.merkur.de/lokales/garmisch-partenkirchen/murnau-ort29105/murnau-bayern-brutale-vergewaltigung-frei-erfunden-9000-euro-geldstrafe-10547864.html
Der Münchner Merkur ist mir schon öfter so aufgefallen. Tatsachen werden zwar geschildert.
Im weiteren Text aber anulliert, weil sie den Erwartungen nicht entsprechen.
Das ist die Vorstufe von >Feministischer "Wissenschaft"<.
Die verschweigen und ignorieren dann gleich ganz die Tatsachen, die sie nicht mögen.
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Go Woke - Get Broke!
Das hat eine Stuttgarter Studentin wohl noch nicht gelesen
Die sagte aus, daß sie Vergewaltigt worden wäre. Die Polizei ermittelte und stellte Ungereimtheiten fest, worauf die Studentin vernommen wurde und die Falschaussage einräumte: