Falschbeschuldigung sexueller Missbrauch (Falschbeschuldigung)
Darum rät er: „Immer sofort Anzeige erstatten. Je kürzer der Vorfall zurückliegt, desto größere Chancen haben wir, durch DNA-Spuren den Täter zu fassen.“ Frauen und Kinder müssten auch keine Scheu haben, denn jeder hätte das Recht auf Befragung durch eine weibliche Polizeibeamtin.
Dennoch, unabhängig aller realen Missbrauchsfälle, hat er im Rahmen seiner Erhebungen in letzter Zeit eine bedenkliche Entwicklung festgestellt. „Durchschnittlich vier von fünf Anzeigen entpuppen sich nach den Befragungen als erfunden!“
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Die Jüngste, die einen solchen Vorfall vorgetäuscht hätte, sei erst 12 Jahre gewesen, im Pubertäts- und Jugendalter würden sich dann solche Lügenmärchen häufen.
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Noch nachdenklicher machen ihn Vorfälle, wo junge Frauen, eine Vergewaltigung vortäuschen, um einer Bekanntschaft etwas „auszuwischen“, weil sie abgewiesen wurden oder sich die Beziehung nicht nach ihren Vorstellungen entwickelt hat.
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„Auch sind solche Anzeigen nicht selten eine Notlüge, weil nach einem Fest oder Discobesuch – zumeist unter viel Alkoholeinfluss – nicht bedachter und nicht geschützter Geschlechtsverkehr stattgefunden hat und nun eine mögliche Schwangerschaft oder auch andere private Konsequenzen befürchtet werden“, sagt der Kriminalbeamte.
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Besonders traurig findet er Fälle, wo bei Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten, der vorgetäuschte Missbrauch als Mittel zum Zweck eingesetzt wird. „Im Zuge der Erhebungen, wenn wir dann genauer über den Vorfall sprechen, stellt sich dann zumeist sehr bald heraus, dass sich die Anzeigerinnen in widersprüchlichen Aussagen verstricken und sie geben dann zu, dass das Ganze sich doch nicht oder nicht in dieser Form zugetragen hat. Sie kommen dann oft zur Vernunft und merken, dass das Ganze nicht in Ordnung war“, sagt Lehrbaum.
https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/echt-oder-vorgetaeuscht-4881734
Rainer
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