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Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit (Allgemein)

Michael ⌂ @, Monday, 11.02.2013, 19:38 (vor 4308 Tagen)

Eine richtige Diskussion über das Urteil gegen Thomas Lentze, die sich mit dem Inhalt des Urteils auseinandergesetzt hat, hat es bislang hier leider nicht gegeben. Das ist schade, denn am Urteil zeigt sich, wie man den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nutzen kann, um alles, was irgend einem Richter als "zum Hass aufstacheln" vorkommt, mit einem Bußgeld zu belegen und zudem ist im JMStV die strafrechtliche Ahnung ausdrücklich offen gelassen. Wozu das der Fall ist, wenn doch schon Bußgelder verhängt sind, ist anybody's guess...
Wie dem auch sei, wenn man sich das Urteil genauer ansieht, dann zeigt sich deutlich, dass es auf einer Reihe falscher Prämissen basiert und es zeigt sich überdeutlich, dass der JMStV in der Tat ein Instrument ist, um die Meinungsfreiheit in Deutschland noch mehr einzuschränken, als sie das eh schon ist.

http://sciencefiles.org/2013/02/11/meinungsfreiheit-wird-zum-seltenen-gut-der-fall-thomas-l/

Eigentlich wäre dies ein Grund zum #Aufschrei, aber offensichtlich sind inszenierte Debatten über Blödsinn in Deutschland wichtiger als das, was tatsächlich geschieht. Das ist ebenso schade, wie die Tatsache, dass T. Lentze nach wie vor als Einzelkämpfer unterwegs ist, obwohl es um etwas geht, das uns alle angeht...

Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit

Joe, Gutmensch, DDR, Monday, 11.02.2013, 19:59 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Wie dem auch sei, wenn man sich das Urteil genauer ansieht, dann zeigt sich deutlich, dass es auf einer Reihe falscher Prämissen basiert und es zeigt sich überdeutlich, dass der JMStV in der Tat ein Instrument ist, um die Meinungsfreiheit in Deutschland noch mehr einzuschränken, als sie das eh schon ist.

Daß der sog. "Jugendschutz" hauptsächlich der Zensur dient, war mir bereits 1993 bekannt. Just in jenem Jahr wurde mir die Existenz der dem Frauenministerium untergeordneten "Bundesprüfstelle" bekannt. Daß diese beim vorgeblichen Schutzzweck völlig versagte, erschloß sich mir sofort intuitiv, denn ich war zu diesem Zeitpunkt selbst noch jugendlich.

Der JMStV ist nicht nur ein Instrument, daß der Zensur dient, sondern er existiert ausschließlich aus diesem Grund. Es braucht sich niemand einzubilden, dieser JMStV entfalte irgendeine Wirkung im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Es gibt keine Meinungsfreiheit in Deutschland. Auch keine eingeschränkte.

Es kann deshalb auch keine Anschläge auf diese geben.

Lösungen

Kalle Wirsch, Monday, 11.02.2013, 20:09 (vor 4308 Tagen) @ Joe

Mag alles sein, aber einen Lösungsvorschlag wie man TREL unterstützen kann war das nicht.

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Für den Weg gibt es keine Lösungen

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Monday, 11.02.2013, 20:16 (vor 4308 Tagen) @ Kalle Wirsch

Mag alles sein, aber einen Lösungsvorschlag wie man TREL unterstützen kann war das nicht.

Wie willst du jemand unterstützen, der mit dem Kopf durch die Wand will? Du kannst die Justiz nicht mit den Mitteln der Justiz bekämpfen. Die Regeln werden immer so umgedeutet, dass du nicht weiterkommst. Das ist ein reines Machtsystem.

Rainer

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Für den Weg gibt es keine Lösungen

Kalle Wirsch, Monday, 11.02.2013, 20:23 (vor 4308 Tagen) @ Rainer

Wie willst du jemand unterstützen, der mit dem Kopf durch die Wand will? Du kannst die Justiz nicht mit den Mitteln der Justiz bekämpfen. Die Regeln werden immer so umgedeutet, dass du nicht weiterkommst. Das ist ein reines Machtsystem.

Ja, dass habe ich TREL auch schon gesagt. Schritt 1 wäre aber erst einmal sicher "Leistungsempfänger" zu bleiben. Dann gilt es Schaden zu machen, dazu müsste er auf den Bahnhöfen ringsum lauter Sporttaschen vergessen. Sowas kann schon mal vorkommen, bei dem Stress und weil immer wieder eine Tasche weg ist, muss er sich prompt eine Neue kaufen. Ein Teufelskreis!

Justiz ist ein Sprachspiel,

Michael ⌂ @, Monday, 11.02.2013, 20:26 (vor 4308 Tagen) @ Rainer

das von Richtern und Anwälten gespielt wird. Deshalb bestünde eine Form der Unterstützung darin, TRL dabei zu helfen, die Mittel zusammen zu bekommen, um einen Anwalt zu finden, der sich mit dem OLG Düsseldorf auskennt und weiß, wie man eine Rechtsbeschwerde schreiben muss, damit sie von den zuständigen Richtern nicht sofort verworfen wird, der ihre Sprache spricht... und der sich vor allem mit formellem und nicht mit materiellem Recht auskennt.

Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit

Derkan ⌂ @, Monday, 11.02.2013, 20:41 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Mit der Mafia kann nicht verhandelt noch Recht verlangt werden. Die einzige Sprache die diese PARASITEN verstehen ist: "Kohle oder auf die Fresse". Außerdem sind sie sehr allergisch gegen Blei.

Justiz ist nichts anderes als "Gert-Posteln" auf einem anderen Gebiet!

Kalle Wirsch, Monday, 11.02.2013, 20:47 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Warum gutes Geld, schlechten Leuten hinterher werfen? Man wird denen mit ihren eigenen Mitteln nicht beikommen können. Gewaltenteilung? Hat es hier nie gegeben, auf dem Papier vielleicht, aber nicht in der Realität.

Wenn bei TREL nichts zu holen ist und seine Seite ins Ausland umzieht, dann ist ihm mehr geholfen als ein sinnfreier Kampf gegen Windmühlen bis zum Lebensende. Das Ziel ist wichtig, nicht der Weg dahin.

Stimmt das überhaupt?

knn, Monday, 11.02.2013, 22:11 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Meinungsfreiheit in Deutschland noch mehr einzuschränken, als sie das eh schon ist.

http://sciencefiles.org/2013/02/11/meinungsfreiheit-wird-zum-seltenen-gut-der-fall-thomas-l/

Ich weiß nicht, Michael. Der Fall Lentze ist doch ein Jugendschutzfall. Zwar ist das richtig, dass jedesmal, wenn eine Seite vor Jugendlichen geschützt werden soll, eine Art Zensur stattfindet. Aber der Jugendschutz greift ein, selbst wenn die Seite völlig legal ist, z.B. bei Pornografie.

Wenn Lentze die Seite hinter einer Alterskontrolle betrieben hätte, dann hätte er doch keinen Ärger bekommen, oder? Er ist doch wegen mangelndem Jugendschutz verurteilt worden (mit der Begründung "Dieser Hass könnte der Jugend schaden"), aber nicht wegen des Hasses selbst, oder?

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Justiz ist ein Sprachspiel,

Borat Sagdijev, Monday, 11.02.2013, 22:13 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Am Ende sollte man sich die Frage stellen ob dieses Vorgehen lohnt, ob Aufwand und Nutzen im Verhältnis stehen, ob es nicht bessere Wege gibt.

Wieso muss jemand "Einsehen" dass er "schlecht" ist?
Man kann ihn doch auch einfach zunehmend meiden, ihm schleichend die Macht und Gefolgschaft entziehen, eine eigene Parallelwelt aufbauen die immer größer wird, gegen die er nichts ausrichten kann.

Genau das passiert doch gerade. Die Deutschen sind alt und müde und voller Hass, der Türke noch nicht so, ihm fehlt nur noch Selbstbewusstsein. Kippt das, kippt vieles mit. Ob es natürlich besser oder schlechter wird, ist wieder eine subjektive Wertung.

So "mächtig" dass er selbst einen Kampf gewinnen könnte ist keiner, das ist Größenwahn.

--
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Betreibt der Richter professionelle Holokaust-Leugnung?

Mr.Präsident @, Monday, 11.02.2013, 22:13 (vor 4308 Tagen) @ Michael
bearbeitet von Mr.Präsident, Monday, 11.02.2013, 22:20

Bzgl. der Urteilsbegründung kann man evtl. prüfen lassen, ob der Richter Holokaust-Leugner im Sinne von StGB § 130,StGB §§ 189 ist. Denn wie an diesem schockierenden Video-Beitrag (3/4 h + Untertitel -> die Welt schaut zu) zu erkennen ist, reagiert Justitia allergisch auf Dogmen-Erosion. Sogar bei Juristen!

Kurzum, der Richter hatte im Beschluss gegen Lentze (mit PDF) offenbar bei der Begründung eine markante Textstelle beim Kopieren der Klageschrift vergessen herauszuschneiden. Ergebnis: Auf dem Holokaust schimmert nun relativ eindeutig der Name "Henning" - in feinsten Mittelstrahl-Lettern!

Recht seichtes Fahrwasser! Er zitiert dabei den Beitrag in dem offengelegt wurde, wie Nazi-KZ-Aufseherinnen feige jüdische Frauen und Kinder gefoltert und zu Tode gebracht hatten und behauptet in seiner Selbstgerechtheit, dass dies nicht stimmen würde. Aber damit nicht genug, Henning versucht diese unbestreitbaren Fakten als Volksverhetzung darzustellen. Was den Tatbestand der Holokaustleugnung erfüllen dürfte. Bei einer Weiberplage-Recherche findet man den gesamten Beitrag mit dem Richter Henning (wie bei Neonazis üblich) auf den jüdischen Opfern herumtrampelt:

Gib dem Schlampenpack Macht in die Finger und ...
Neo, Dienstag, 29. März 2011, 19:41 (vor 680 Tagen) @ Zauberküchenmeister

... es wird genau diese Macht auf's übelste missbrauchen. Das war bereits bei der Judenvergasung nichts anderes, als es beim heutigen Massenmord an Kindern vor deren Geburt ist. Rund 10.000 KZ-Aufseherinnen gingen mit Begeisterung dem Meucheln von Mitbürgern - damals - "falscher" Glaubenszugehörigkeit nach. Dabei waren deren feige Gewaltexzesse an Heimtücke kaum zu überbieten: Weiber haben mit Enthusiasmus und Freude Menschen totgepeitscht und von den Hunden (an der kurzen Leine, um sich am Tot Anderer möglichst nahe zu ergötzen) totbeißen lassen oder anderweitig zu Tode gequält - zum ersten Mal im Leben Macht über Andere verspürend. Ebenso liest man in den heutigen Schlampenforen, wie abfällig und mit welch gleichartiger "Begeisterung" heutige Schlampen darüber berichten, wie das eigene Kind - "der Dreck den der verhasste Ex (den die Ego-Schlampe rausschmiss) hinterlassen hat" - mitleidlos auf der Schlachtbank "Muddi-selbstbestimmt" abgeschlachtet wird - der niderträchtige Kindermord-Akt nicht selten vom Gender-Fem-Fasch dargestellt, als weibliche Heldentat. Konfrontiert man das Pack mit seinen Taten, versteckt es sich feige hinter Männern, genau wie das damals mit den KZ-Wächterinnen war.

Ist doch irgendwie eigenartig, dass - wenn Weiber wählen gehen dürfen - immer wieder massenhaft Szenen aufkommen, die man sich in seinen Horrorvorstellungen kaum auszumalen getraut. Millionenfach und in vergleichbar nie dagewesen brutaler Form, von Mal zu Mal gesteigert. Diesmal haben sie offenbar die Hälfte der Menschheit ins Auge gefasst: Männer. Die Szene im Zug ist nur ein kleiner Vorgeschmack, was passieren wird, wenn weiterhin Weiber mit Pudeln an der Macht bleiben. Pudel haben an Mord und Totschlag ebenso Freude. Es ist übrigens davon auszugehen, dass die Pudelmittäter von Weibern "allein"-erzogen wurden, denn derartige Perversion findet sich nicht beim normal-erzogenen Mann.

Aber was soll man von einem "Gender" (für normal Gebliebene: Gechlecht - übersetzt aus "Neu-Mensch-Deutsch") erwarten, die sich in ihren "Familienaktivitäten" auf den Weltweit bekanntesten linken Frauenversteher-Pudel berufen: Dabei "betonte der Führer (Adolf Hitler) mit aller Entschiedenheit, daß nicht die Sorge für das Wohl des Kindes in erster Linie ausschlaggebend sei, sondern das ethische Recht der Mutter auf das Kind" ... zitiert nach Schubert, Das Familien- und Erbrecht unter dem Nationalsozialismus, 1993, 703,704

Dabei lassen sich mittlerweile zu den KZ-Weibern und ihren Opfern recht einfach "jugendschutzfreie" Beispiele finden:

KZ-Aufseherinnen:
[image]

Polen bestraft Kriegsverbrecher
Am 4.Juli gegen 17 Uhr wurden auf dem Stolzenberg 11 deutsche Kriegsverbrecher öffentlich gehängt. Sie waren für den Tod tausender von Unschuldigen verantwortlich.
Die meisten der verurteilten Nazi-Schergen wirkten teilnahmslos als man sie zu den Galgen fuhr. Man sah nichts mehr von der Arroganz, die sie noch anlässlich des Prozesses zeigten. Beim Anblick der Galgen bekam eine der verurteilten Frauen einen Anfall von kramphaften Schluchzen und Schreien. Als der Henker ihr die Schlinge um den Hals legte, rief sie laut:"Heil Hitler!" Die anderen waren gefasster aber blickten ängstlich und niedergeschlagen. Ehemalige Häftlinge des Lagers Stutthof wirkten als Henker - 10 Männer und eine Frau. Sie trugen die gestreifte KZ-Uniform - die "Pasiaki". Viele Zuschauer beobachteten die öffentliche Hinrichtung der 11 Kriegsverbrecher.
(Photos : Dobrzykowski)

Auf diese Hintergründe wurde offenbar bereits im Lentze-Forum hingewiesen (Strang), allerdings hatte er daraufhin wohl eine Hobbyparanoia bekommen und den Schreibzugang für Externe gesperrt. :-D

PS: Tschuldijung wegen der vielen Links.

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Feminismus / Gender-Wahnsinn:

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Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit

Conny, NRW, Tuesday, 12.02.2013, 00:10 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Gerade heute habe ich bezüglich der beschnittenen Meinungsfreiheit das Urteil gegen Thomas Lentze in einer Mail erwähnt. Darin kam auch #Aufschrei vor, aber in einem anderen Zusammenhang. Aber ein #Aufschrei sollte das Urteil eigentlich Auslösen (auch bei den Feministen), da diese Beschneidung der Meinungsfreiheit - hier vor allem mit der Begründung Jugendschutz - völlig daneben liegt.

Ich selbst hatte gegen die Anfänge dieses Vertrags schon etwas, als es um diese sog. Posenfotos Minderjähriger ging. Ich glaube, daß bis heute noch niemand sagen kann, was das für Fotos sind, da man sie ja nicht mal zeigen darf, damit man weiß, was das für Fotos sein sollen. Noch dazu habe ich damals in einer Fotocommunity angefragt und nicht mal dort konnte mir jemand weiter helfen, obwohl man doch wissen muß, ab wann ein Foto ein Posenfoto ist. Es müßten quasi alle Fotos, auf denen man den ganzen Körper eines Menschen sieht, Posenfotos sein.

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Das Urteil als TextPdf

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 12.02.2013, 01:36 (vor 4308 Tagen) @ Michael

Ich habe den Graficscan des Urteils wieder in Text übersetzt. Dadurch ist es nur noch 170kB groß und der Text kann kopiert werden:
http://www.wgvdl.com/wp-content/uploads/Thomas-Lentze-BussgeldUrteil.txt.pdf

Rainer

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Gute Arbeit! Besten Dank.

Mr.Präsident @, Tuesday, 12.02.2013, 05:50 (vor 4307 Tagen) @ Rainer

- kein Text -

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Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit

Holger @, Tuesday, 12.02.2013, 10:38 (vor 4307 Tagen) @ Michael

In dem Urteil wurde dreist 'Haß' konstruiert, um die Nichtbeleidigungsfähigkeit der Gruppe der Frauen umgehen zu können.
Das schreit nach einer konzertierten Aktion!

Nachtrag

Holger @, Tuesday, 12.02.2013, 10:39 (vor 4307 Tagen) @ Holger

Kann jemand die Personalien dieses niederträchtigen Freislers ausfindig machen?

Und wo kann man die Prozessakten einsehen?

Manhood, Tuesday, 12.02.2013, 11:21 (vor 4307 Tagen) @ Michael

Grüsse

Manhood

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Jugendschutz-Trojaner

Michael ⌂ @, Tuesday, 12.02.2013, 13:20 (vor 4307 Tagen) @ knn

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird, aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Ich kann ehrlich gesagt diesen Blödsinn mit dem Jugendschutz nicht mehr hören. Wenn es jemandem Ernst wäre mit Jugendschutz, dann wären "Stadtmöblierung", "Fernsehen" und Bravo verboten. Also lasst Euch nicht mit dem Hinweis auf "Jugendschutz" Freiheitsrechte abschwätzen.

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Jugendschutz-Trojaner

Rainer ⌂ @, ai spieg nod inglisch, Tuesday, 12.02.2013, 13:47 (vor 4307 Tagen) @ Michael

Ich kann ehrlich gesagt diesen Blödsinn mit dem Jugendschutz nicht mehr hören. Wenn es jemandem Ernst wäre mit Jugendschutz, dann wären "Stadtmöblierung", "Fernsehen" und Bravo verboten. Also lasst Euch nicht mit dem Hinweis auf "Jugendschutz" Freiheitsrechte abschwätzen.

Es ist sehr schwer etwas zur Gewalt im Fernsehen zu finden. Eine Aussage die immer wieder auftaucht:

Nach einer Untersuchung der Hörzu wurden 1998 in TV-Spielfilmen 439-mal Kinder geprügelt, vergewaltigt, ermordet. 25 000 Morde werden pro Jahr im deutschen Fernsehen gezeigt, 25 Stunden Mordszenen pro Woche.

Den sogenannten "Jugendschutz" stört das überhaupt nicht.

Rainer

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Jugendschutz-Trojaner

Joe, Gutmensch, DDR, Tuesday, 12.02.2013, 16:25 (vor 4307 Tagen) @ Michael

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird,

Kann er gar nicht sein, weil er bei der vorgeblichen Funktion vermutlich zu annähernd 100 % versagt. Und das läßt sicher auch nachweisen. Nur wird vom BMBF wohl kaum jemand Forschungsgelder bewilligt bekommen, der untersucht, ob der Hokuspokus überhaupt funktioniert.

aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Der bumsdeutsche "Jugendschutz" funktioniert so, daß die "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM) u. a. Webseiten nach politischen Kriterien auf einen geheimen Index setzt. Diese Liste wird dann an Google übertragen und darüber die Suchergebnisse gefiltert. Sprich: Die Sachen auf dem Index fliegen aus der Ergebnisliste heraus.

Das ist reinrassige politische Zensur, da braucht man nicht um den heißen Brei herumreden.

Und wenn China das Gleiche macht, ist das natürlich bö-bö-böse...

Jugendschutz-Trojaner

knn, Tuesday, 12.02.2013, 17:24 (vor 4307 Tagen) @ Michael

Sicher ist der Jugendschutz das, was vorgeschützt wird, aber im Urteil kommt er nur in Form des nicht eingesetzten Jugendschutzbeauftragten vor. Und im Gesetz ist die Formulierung von z.B. §4 auch nicht bedingt, d.h. auf Jugendliche begrenzt. Jugendschutz wird zum Vorwand genommen, um generell gegen Seiten, wie die von Lentze vorzugehen. Und entsprechend spielt er auch im Urteil keine Rolle...

Ich kann ehrlich gesagt diesen Blödsinn mit dem Jugendschutz nicht mehr hören. Wenn es jemandem Ernst wäre mit Jugendschutz, dann wären "Stadtmöblierung", "Fernsehen" und Bravo verboten. Also lasst Euch nicht mit dem Hinweis auf "Jugendschutz" Freiheitsrechte abschwätzen.

Ja, ich verstehe das schon, aber das ist so als ob beim Lentze der Jugendschutz anklopft und sagt "Pornos!", woraufhin man Beispiele bringt, wo schon einmal Sex gezeigt wurde, ohne dass der Jugendschutz eingeschritten wäre, oder warum Pornos überhaupt nicht schädlich sind.

Dein Posting WGVDL ist auch dementsprechend "Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit" und ist meiner Meinung nach falsch, weil bereits der JUGENDSCHUTZ der Anschlag ist, nicht erst das Gerichtsurteil.

Zwar wird in deinem (hervorragenden) Artikel das Urteil auseinandergenommen, aber am Urteil kann man nicht viel meckern: Der Richter hat nur das gemacht, was im Gesetz steht.

Ich sehe es weniger als Gerichtsproblem, sondern vielmehr als Gesetzesproblem. Es steht nun einmal im Gesetz irgendwas von "Jugendschutz" und "Hass" und "Gruppen" und solange dieses Gesetz besteht, geht das Urteil für mich in Ordnung und ein gegenteiliges Urteil, d.h. "Es ist kein Hass", ebenfalls. Alles Interpretationssache.

Die Jugendschutzbehörde muss weg bzw. dieses Gesetz mit solchen ausufernden Tatbeständen muss weg. Dem Richter ist nur wenig vorzuwerfen.

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Jugendschutz-Trojaner

Michael ⌂ @, Tuesday, 12.02.2013, 17:47 (vor 4307 Tagen) @ knn

Dein Posting WGVDL ist auch dementsprechend "Das Urteil gegen Thomas Lentze = Anschlag auf die Meinungsfreiheit" und ist meiner Meinung nach falsch, weil bereits der JUGENDSCHUTZ der Anschlag ist, nicht erst das Gerichtsurteil.

Zwar wird in deinem (hervorragenden) Artikel das Urteil auseinandergenommen, aber am Urteil kann man nicht viel meckern: Der Richter hat nur das gemacht, was im Gesetz steht.

Hier genau liegt der Hund begraben.
Meinungsfreiheit kann man nicht mit Schriften beseitigen, sondern nur mit Handlungen. Deshalb sind nicht die Gesetze schuld, sondern diejenigen, die sie anwenden. Ich dachte eigentlich, dass die 1000jährige Geschichte gezeigt hat, wohin man kommt mit dem, ich habe nur Gesetze angewendet oder wahlweise: Befehle ausgeführt. Ich kenne eine ziemliche Anzahl von Richtern und die meisten darunter halten sich nicht für Gesetzesautomaten, sondern nutzen den Ermessensspielraum, den ihnen die vagen und ungenauen Formulierungen in Gesetzen lassen, sattsam aus. Es ist ein Irrtum zu denken, Gesetze gäbe eine genaue Richtung vor. Das können Gesetze schon deshalb nicht, weil sie abstrakte Sprachmonster sind, die in vielen Fällen widersprüchlich und in nahezu allen fällen zu allgemein sind, als dass man sie anwenden könnte. Warum denkst Du, schreiben sich selbstberufene Juristen-Kommentatoren in entsprechenden Kommentaren die Finger wund, warum schauen viele Juristen ehrfürchtig nach Karlsruhe, immer in der Hoffnung, von dort käme Sinn, mit dem man die vorhandenen Sammlungen von Leerformeln, die hierzulande als Gesetze angesehen werden, füllen könnte? Nein, jeder Richter ist für seine Urteile verantwortlich, denn es ist seine Auslegung von Gesetzen, auf deren Grundlage er verurteilt oder freispricht.

Gesetz > Urteil

knn, Tuesday, 12.02.2013, 21:04 (vor 4307 Tagen) @ Michael

Ich dachte eigentlich, dass die 1000jährige Geschichte gezeigt hat, wohin man kommt mit dem, ich habe nur Gesetze angewendet oder wahlweise: Befehle ausgeführt. Ich kenne eine ziemliche Anzahl von Richtern und die meisten darunter halten sich nicht für Gesetzesautomaten, sondern nutzen den Ermessensspielraum, den ihnen die vagen und ungenauen Formulierungen in Gesetzen lassen, sattsam aus.

Aber genau das wird doch von Anti-Feministen an anderer Stelle kritisiert: Der Ermessenspielraum der Richter.

Dann werden Männer härter bestraft und haben eine höhere Erwerbsobliegenheit als Frauen. Und für Väter gelten andere Rechte als für Mütter. Und Kindeswohl ist je nachdem, wie das Frühstück des Richter war. Völlig willkürlich.

Das ist das was die Republican Party als "Legislating from the bench" bezeichnet. Der Richter hat irgendeine Meinung und sucht sich dazu eine Begründung.

Ich sehe deinen Punkt, dass der Richter die Weiberplagetexte als "Hass" definiert hat und man es ganz anders hätte definieren können, aber nichtsdestotrotz: Wäre das Gesetz nicht da, wäre auch Lentze nicht verurteilt worden. Das Gesetz muss weg, bzw. die Jugendschutzbehörde.

Oder anders gesagt, man kann gegen das Urteil vorgehen, indem man gegen des Richters Definition von "Hass" oder "Gruppe" vorgeht. Man kann aber auch vorgehen, indem man gegen das Gesetz an sich vorgeht.

Es ist ein Irrtum zu denken, Gesetze gäbe eine genaue Richtung vor. Das können Gesetze schon deshalb nicht, weil sie abstrakte Sprachmonster sind, die in vielen Fällen widersprüchlich und in nahezu allen fällen zu allgemein sind, als dass man sie anwenden könnte.

Trotzdem: Wäre der JMStV nicht da und wäre Paragraph 130 nicht da, gäbe es solche Probleme nicht.

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Doch die Gelenheit zum Hash-Tag-Kapern: #aufschrei

Die Fluchbegleiterin @, Tuesday, 12.02.2013, 21:13 (vor 4307 Tagen) @ Holger

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