STERN: (Falschbeschuldigung)
"Adam sucht Eva": Darum droht Gina-Lisa nun eine Haftstrafe
In der RTL-Show "Adam sucht Eva" hat Gina-Lisa Lohfink von einer Sex-Nacht 2012 erzählt - obwohl sie bereits wegen Falschbeschuldigung verurteilt wurde. Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens darüber, was ihr nun droht.
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Strafbare Handlung
Doch genau an dieser Stelle wird es kriminell: Denn wer wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache über jemanden behauptet, die diesen verächtlich oder in der öffentlichen Meinung herabwürdigt, macht sich wegen Verleumdung strafbar. Geschieht das Ganze auch noch öffentlich zum Beispiel in einer RTL-Show, liegt die Strafe dafür bei bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Völlig zu Recht. Nicht nur, dass Frau Lohfink den Instanzenzug in ihrem Strafverfahren ausgeschöpft und ihre Verurteilung zuletzt sogar vom Revisionsgericht bestätigt wurde. Der öffentliche Vorwurf an sich, von jemandem vergewaltigt worden zu sein, ohne dass dies rechtskräftig feststehen würde, ist existenziell vernichtend.
Dabei ist es schon regelrecht müßig Namen wie Kachelmann oder Türck gebetsmühlenartig zu bemühen, nur weil es die prominenten Beispiele unter so vielen anderen sind, deren Unschuld positiv erwiesen ist, die aber dennoch ihre gesellschaftliche Existenz verloren haben.
Was ist mit der "Unschuldsvermutung"?
Wir bewegen uns in Zeiten, in denen mittlerweile die bloße Behauptung, Opfer zu sein, vollkommen ausreicht, um glaubhaft zu sein – sogar vor Gericht und trotz Aussage gegen Aussage. Auch dazu muss man nicht erst prominente Fälle der #metoo Bewegung, wie etwa Kevin Spacey oder zuletzt Morgan Freeman bemühen, um festzustellen, dass nichts festgestellt ist. Ganz im Gegenteil: Bei Spacey wurde das Verfahren eingestellt, bei Freeman erst gar keines eingeleitet.
Adam sucht Eva
TV-Kritik
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Von Julia Kepenek
Was aber nachhängt ist der zigfach gehörte Kommentar: "Da wird schon was dran gewesen sein." Und nicht nur das: Sofort geht ob des bloßen Verdachts die Zerstörung der beruflichen Existenz einher - im Fall von Spacey nicht nur für künftige Aufträge, man hat ihn vorsorglich auch gleich aus einem bereits abgedrehten Kinofilm rausgeschnitten - und Freunde hat man dann sowieso keine mehr. Auch die Familie wendet sich nicht selten von einem ab - wer will schon mit einem mutmaßlichen Sextäter in Zusammenhang gebracht werden und sei es nur weil "da was dran sein könnte".
Wo sind eigentlich verfassungsrechtliche Werte wie "Unschuldsvermutung", "im Zweifel für den Angeklagten" oder einfach nur "faires Verfahren" geblieben? Vor Gina-Lisa galt im Falle von kontradiktorischen Aussagen, sprich wenn Aussage gegen Aussage stand, genauestens zu untersuchen, ob man bei dieser denkbar schlechtesten Beurteilungsgrundlage, wirklich zu einer objektiv nachvollziehbaren Überzeugung gelangen kann, wer von beiden nun die Wahrheit sagt.
Eine saubere Sachaufklärung ist wichtiger denn je
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Der ganze Artikel - von einer Frau geschrieben - lohnt es, gelesen und weiterempfohlen zu werden.