Begriff "Kindeswohl" ... Stand vom 01.12.2018 (Bildung)
Das „Kindeswohl“ ist ein zwar häufig verwendeter Begriff gerade in familienrechtlichen Sachen, rechtsverbindich definiert ist er aber nirgends. Sich sträubende und weinende Kinder per Zwang von ihren Vätern zu trennen, um sie einer triumphalisch dreinblickenden Mutter zu übergeben, die nach der Scheidung das Sorgerecht erstritten hatte, gilt durchaus als Maßnahme im Interesse des „Kindeswohls“. Im deutschen Scheidungs-, Unterhalts- und Sorgerecht, das seit der Reform des Scheidungsrechts 1977 permanent weiter „modifiziert“ wurde, ist „Kindeswohl“ der gebräuchliche Begriff, um groteske Bevorzugungen von Müttern gegen das Wohl des Kindes zu rechtfertigen.
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Alfonso,
01.12.2018, 20:36
- Begriff "Kindeswohl" ... Stand vom 01.12.2018 - Albert, 02.12.2018, 00:21