Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129280 Einträge in 32061 Threads, 293 registrierte Benutzer, 612 Benutzer online (1 registrierte, 611 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Thema: Grundgesetz (Recht)

tutnichtszursache, Friday, 14.12.2018, 09:39 (vor 2172 Tagen) @ Alfonso

Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.

Das wußte ich so noch nicht. Mir stellt sich die Frage, warum das vom bayerischen Landtag nicht angenommen wurde?

Diese "beaufsichtigten" Landtage kann man nach dem Krieg und unter dem Druck der Besatzungsmacht nicht als vom Volke legitimiert ansehen.

Der bayerische Landtag scheint denen dan irgendwie davon gerannt zu sein. Oder waren die lebensmüde?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum