Thema: Grundgesetz (Recht)
Das Grundgesetz wurde im Auftrag der drei westlichen Besatzungsmächte vom Parlamentarischen Rat in Bonn erarbeitet, von ihnen genehmigt und mit Ausnahme des bayerischen von allen Landtagen in den drei Westzonen angenommen; eine Volksabstimmung gab es nicht.
Das wußte ich so noch nicht. Mir stellt sich die Frage, warum das vom bayerischen Landtag nicht angenommen wurde?
Diese "beaufsichtigten" Landtage kann man nach dem Krieg und unter dem Druck der Besatzungsmacht nicht als vom Volke legitimiert ansehen.
Der bayerische Landtag scheint denen dan irgendwie davon gerannt zu sein. Oder waren die lebensmüde?
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Alfonso,
13.12.2018, 20:48
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Rainer,
14.12.2018, 06:49
- Thema: Grundgesetz - Alfonso, 14.12.2018, 11:59
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tutnichtszursache,
14.12.2018, 09:39
- Das ist nachvollziehbar, denn Seehofer (Merkels Bettvorleger) war ja damals noch nicht im Amt! - Alfonso, 14.12.2018, 10:26
- EuGH-Urteil: Passkontrollen durch Busfahrer vor Einreise nach Deutschland verboten - Christine, 14.12.2018, 11:11
- Deutschlandfrage - andi666, 14.12.2018, 14:48
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Rainer,
14.12.2018, 06:49