Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Formaljuristisch ist das Urteil sogar korrekt, denn... (Recht)

Cyrus V. Miller ⌂ @, Friday, 14.12.2018, 12:01 (vor 1931 Tagen) @ Micha
bearbeitet von Cyrus V. Miller, Friday, 14.12.2018, 12:08

...man hat ja gar nicht erst die wirklich wichtigen Fragen gestellt:
Nämlich, ob die Existenzberechtigung der ÖR als solche überhaupt gegeben ist, und ob das Ganze in Art und Umfang überhaupt noch mit "Grundversorgung" zu tun hat.

Das wurde hier gar nicht verhandelt.
Es ging lediglich um die Art der Finanzierung, die von Gegnern als "Quasi-Steuer" - und damit als unzulässige staatliche Beihilfe - gesehen wird.
Festgestellt wurde vom EuGH lediglich, daß es sich NICHT um eine unzulässige Steuer handelt und die Art der Erhebung als "Beitrag" rechtmäßig ist.

Aber denken wir doch mal weiter.
Selbst, wenn der EuGH das Ganze gekippt hätte: Glaubt jemand im Ernst, daß der Staat dann auf sein wichtigstes Propagandamittel verzichten würde? Auf dieses ÖR-Endlager für abgehalfterte Politiker mit Luxuspöstchen als Rundfunkbonzen in irgendwelchen "Räten"?

Zur Not denkt man sich eben andere Tricks zur Finanzierung aus. Z.B. über "Rundfunkstiftungen", die man dann direkt aus Steuermitteln verwöhnt. Das klappt ja bei der AA-Stiftung mit Stasi-Kahane und der Deutschen Umwelthilfe auch, wo man die Durchsetzung staatlicher Interessen klammheimlich ins Privatrecht verlagert.
Danisch hat das hier mal gut erklärt:
http://www.danisch.de/blog/2018/10/13/der-umweg-ueber-das-privatrecht/

Von den fetten GEZ-Pfründen und -Trögen verabschiedet sich keiner freiwillig, EuGH hin oder her. Deutschland verstößt bereits in so vielen Bereichen ungestraft gegen EU-Recht, daß es darauf nun wirklich nicht mehr ankommt.

Das System ist auf friedlichem Wege nicht mehr reformierbar.


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