Jugendschutz => Staatliches Blockwartwesen für Leute die mit ehrlicher Arbeit ihr Brot nicht verdienen könnten. (Allgemein)
Die BLM (Bayerische Landesmedienzentrale) ist der Meinung die auf unseren Webseiten publizierten erotischen Geschichten wären Pornographie und belegte uns mit einem Bußgeld in irrwitziger Höhe von 16.176,90 Euro.
Dabei gibt es im Recht keine Definition was Pornografie genau ist. Es wird nur "Gemeinhin betrachtet ..."
Als problematischer erweist sich die genaue Definition des Begriffs „Pornografie“, zumal eine Legaldefinition fehlt. Gemeinhin betrachtet man eine Darstellung als pornografisch, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse an sexuellen Dingen abzielt. Oder in anderer Diktion: Eine vergröbernde Darstellung sexuellen Verhaltens, unter weitgehender Ausklammerung emotional-individualisierter Bezüge, die den Menschen zum bloßen (auswechselbaren) Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht.
http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&nid=jpk-ITR3SR0012#fussnote63
Rainer
--
Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
gesamter Thread:
- Apropos Jugendschutz: Ein anderer Fall -
Werner,
12.02.2013, 23:07
- Jugendschutz => Staatliches Blockwartwesen für Leute die mit ehrlicher Arbeit ihr Brot nicht verdienen könnten. - Rainer, 12.02.2013, 23:36