Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Skandal! Gericht verbietet weitere Auslieferung der Januar-Ausgabe von COMPACT! (Recht)

Christine ⌂ @, Friday, 18.01.2019, 08:48 (vor 2137 Tagen)

Schwerer Schlag gegen die Pressefreiheit: Urteil droht COMPACT für jeden Verstoß gegen das Verbot 250.000 Euro Strafe an, ersatzweise bis zu sechs Monate Haft für Jürgen Elsässer.
 
Liebe Leser und Freunde von COMPACT,
 
Schreck in der Morgenstunde: Aus dem Briefkasten zogen wir heute früh einen Brief des Gerichtsvollziehers mit einem Urteil des Landgerichtes Köln. Demnach ist uns per Einstweiliger Verfügung die weitere Auslieferung der aktuellen Januar-Ausgabe vom COMPACT-Magazin verboten. Als Begründung wird – jetzt wird’s absurd – ein Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte bei einem veröffentlichten Foto genannt, das COMPACT ordnungsgemäß bei einer Bildagentur gekauft hatte. Das Gericht droht mit hohen Strafen: „Für jeden Fall der Zuwiderhandlung“ wird COMPACT ein Ordnungsgeld von „bis zu 250.000 Euro“ angedroht!, „Ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu sechs Monate, wobei die Ordnungshaft insgesamt zwei Jahre nicht übersteigen darf und an ihrem gesetzlichen Vertreter zu vollstrecken ist.“ Der gesetzliche Vertreter ist Jürgen Elsässer.
 
Wir mussten uns der Drohung beugen und haben die Printausgabe 1/2019 sofort aus dem Verkauf genommen. In der digitalen Ausgabe, die weiter erhältlich ist, haben wir die strafbewehrte Seite gelöscht.
 
Das Gericht urteilte auf Veranlassung einer Klägerin beziehungsweise ihres Anwalts, deren Foto wir als „Foto des Monats“ auf Seite 5 in der Januar-Ausgabe abgebildet hatten: Es zeigt die hübsche Sportlerin im Trikot einer Rugby-Mannschaft mit fliegenden Zöpfen. In der Bildunterschrift wird zuerst der sportliche Anlass nebst Spielergebnis referiert – und in der zweiten Hälfte satirisch auf die Amadeu-Antonio-Stiftung verwiesen: „ (…) Zöpfe! Und daran erkennt man laut Kita-Broschüre der Amadeu-Antonio-Stiftung ‚Kinder aus völkischen Elternhäusern‘! Da die Zöpfe auch noch blond sind, muss doppelt Nazi-Alarm gegeben werden. Vermutlich ist [hier folgt im Original der Name der Sportlerin]aber einfach nur eine ganz normale junge Frau. Und im Gegensatz zu Anetta Kahane dazu noch eine sportliche. Ach ja, und schön anzusehen ist sie übrigens auch.“[..] https://www.journalistenwatch.com/2019/01/18/skandal-gericht-auslieferung/

Ich vermute, dass das Urteil bei höheren Instanzen, spätestens beim Bundesverfassungsgericht, keinen Bestand haben wird. Aber... bis man soweit ist, vergehen vermutlich noch ein paar Jahre.

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

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