Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch (Das hat nichts mit Nichts zu tun)
Dieses Urteil ist ein himmelschreiender Skandal: Der afghanische Flüchtling Seyed M. (18), der im Mai 2018 den Flüchtlingshelfer José M. ermordet hat, ist am Montag vom Landgericht Münster freigesprochen worden. Der zuständige Richter erkannte auf Notwehr. Sechsmal in den Oberkörper stechen ist natürlich Notwehr, beim deutschen Täter würde das Urteil lebenslang lauten.
Erstaunlich, während „die hier schon länger leben“ bereits bei Pfefferspray eine plausible Erklärung abgeben müssen, scheint das Mitführen eines Messers das Gericht nicht sonderlich zu interessieren, offenbar als Gegenstand der Verteidigung geduldet.[..] https://politikstube.com/muenster-ochtrup-afghane-ermordet-fluechtlingshelfer-mit-sechs-messerstichen-freispruch/
Boah... ich könnte kotzen...
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch
Der afghanische Flüchtling Seyed M. (18), der im Mai 2018 den Flüchtlingshelfer José M. ermordet hat, (...)
Ist zwar nur ein schwacher Trost - aber ausnahmsweise hatte es wenigstens mal den Richtigen erwischt.
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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.
Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch
In einem Kommentar zum Waffengesetz las ich, im Bezug auf Messer, u.a.: "Ausnahmen werden nur gewährt, wenn ein berechtigtes Interesse zum öffentlichen Führen vorliegt. Das kann zum Beispiel für eine Berufsausübung, eine Sportveranstaltung oder die Brauchtumspflege der Fall sein. Eine Genehmigung kann bei der zuständigen Waffenbehörde beantragt werden.
Ob der Richter viell. ein Brauchtümler ist und deshalb Verständnis für diese, neue Art, Brauchtum zeigt?
Grüsse Frank
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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.

Afghane ermordet Flüchtlingshelfer mit sechs Messerstichen – Freispruch
Und mein üblicher Spruch: Das Urteil überrascht wen noch mal?
Gruß, Kurti
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Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen
Warum nicht. Flüchtlingshelfer gibt es für meinen Geschmack so und so zu viele.
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!
Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen
Warum nicht. Flüchtlingshelfer gibt es für meinen Geschmack so und so zu viele.
Zur Abwechslung wäre aber wirklich nett, wenn dieser Afghane sich als nächstes den Richter vornimmt.
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Der Unterschied zwischen Merkeldeutschland und einer Bananenrepublik besteht darin, dass wir die Bananen importieren müssen.

Per Gerichtsbeschluss darf der Afghane weitermachen
Zur Abwechslung wäre aber wirklich nett, wenn dieser Afghane sich als nächstes den Richter vornimmt.
Finde ich nicht. Der Afghane hat schon die richtige Zielgruppe ausgewählt!
Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
Ami go home und nimm Scholz bitte mit!

Deutsche sind lt. StGB offenbar nicht mal mehr Menschen.
§ 303 StGB | Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
Selbst für Sachbeschädigungen gibts eine höhere Strafe.
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Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Bitte beachten ... so wird das richtig geschrieben: AFFghane
- kein Text -
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Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo
§ 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“
Der Richter hatte doch gesagt: „Ein Küchenmesser darf man nach dem Waffenrecht mit sich führen, auch wenn es sozial-ethisch fraglich ist“. Das stimmt doch gar nicht https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Kennen Richter solche Gesetze nicht, obwohl sie das doch müssten, wenn sie Strafrichter sind?
Ich verstehe das beim besten Willen nicht. https://www.journalistenwatch.com/2019/01/23/koennen-messerstiche-notwehr/
Christine
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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein
§ 42 a des Waffengesetzes: „Es ist verboten, ….feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen“
Ja Christine, ich verstehe auch diese ganze Rechtsprechung nicht.
Jemand, der den Kaminkehrer nicht reinlässt, dem nehmen die alles. Dem Zwangsversteigern die die Bude, obwohl sein Heizungsserviceunternehmen ihm die Bude bereits sauberhält.
Jemand, der der Mann einer falschen Braut, Polizistentochter war, den vernichten "die" so sehe ich das als armer Depp. (Wörz).
Wem eine falsche "Kollegin" nicht passt, dem vernichtet man sein Leben (Richter, Arnold).
Und wen die Mama ins Land geholt hat, dem baut man Goldene Brücken... Mach weiter so , Signal sicher an alle anderen potentiellen Mörder.
Und die vielen Väter, ohne über mich zu jammern, die anderen, vielen welchen die Kinder geraubt wurden, von eben solchen Drecksfotzen welche heute solche Mördergesellen in den Arm schliessen...
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Negerküsse und Zigeunerschnitzel sind lukullische Spezialitäten.