Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

Homepage - Archiv 1 - Archiv 2 -- Hilfe - Regeln für dieses Forum - Kontakt - Über uns

129276 Einträge in 32058 Threads, 293 registrierte Benutzer, 474 Benutzer online (1 registrierte, 473 Gäste)

Entweder bist Du ein aktiver Teil der Lösung, oder ein Teil des Problems.
Es gibt keine unbeteiligten Zuschauer!

    WikiMANNia
    Femokratieblog

Zwei Familienrechtlerinnen reden vor Omas und Opas Tacheles (Frauen)

Irokese, Friday, 25.01.2019, 20:20 (vor 2129 Tagen)

Wie regelmäßig, traf sich dieser Tage in einer deutschen Stadt eine gemischtgeschlechtliche Gruppe von (überwiegend ausgegrenzten) Omas und Opas, welche dieses Mal zwei Familienrechtsanwältinnen zu Gast hatten. In den verschiedenen Trennungsselbsthilfegruppen von Müttern, Vätern oder Großeltern ist es gängig, dass von Zeit zu Zeit Leute aus der Scheidungs-, Psycho- und Sozialberatungsindustrie eingeladen werden und honorarfrei versteckte Kundenakquise betreiben. Bei diesem Arrangement wäscht in puncto Informations- und Kontaktgewinn sozusagen eine Hand die andere. Problematisch würde es erst, wenn sich die Werbetreibenden fest in den Gruppen einnisten und eigennützig den Aktivenkreis prägten, was bisweilen vorkommt.

Die beiden Juristinnen waren nicht im Dienst und auch nicht in medialer Öffentlichkeit und konnten off the record reden. Wiewohl ihre Mandate überwiegend von Müttern belegt sind, erklärten die Rechtskundlerinnen ganz offen, dass es tatsächlich in den meisten Fällen ihre Geschlechtsgenossinnen seien, welche die Familien sprengten. Die Mandatinnen betrachteten ihre Kinder als ihr Eigentum. Kontaktwünsche von Großeltern würden als Belastung und Störung des Totalverfügunganspruchs über das Kind angesehen. Diese Haltung bestehe unabhängig von der rechtlichen Situation, auch eine pure Rechtsänderung würde daran nichts ändern.

Eine Bagatelle bauschten diese Frauen gezielt zum Zerwürfnis auf und verwendeten dieses für den in Wahrheit längst angestrebten Kontaktabbruch zu den alten Herrschaften, selbst wenn es die eigenen Eltern seien. Die Väter (manchmal sind es Noch-Partner oder bereits Entsorgte) stünden zwischen den Fronten und versuchten, es sich mit den Frauen nicht (weiter) zu verderben, um nicht selbst in den Ausgrenzungsprozess zu geraten. Die Männer wollten daher eigentlich nur ihre Ruhe und die Frau bloß nicht provozieren, was sich dann aber natürlich zum Nachteil der Kindes- und Großelterninteressen auswirke.

Zwei Aspekte fallen auf:

1. Die beiden Rechtsanwältinnen kannten die von ihnen vertretene Klientel ganz genau, lehnen es aber gleichzeitig nicht ab, die Mandate anzunehmen. Geld stinkt halt nicht. „Ausgrenzerinnen vertreten wir nicht“ sollten die aber besser an ihre Kanzleitüre kleben.

2. Das Kernproblem ist das mütterliche Selbstverständnis, welches in seiner monopolistischen Ausprägung so häufig vorhanden ist, dass es zum gesellschaftlichen Problem wird. Es braucht unter anderem eine öffentliche Debatte, in der herauszuarbeiten ist, dass sich Mutterschaft uneigennützig, offen und tolerant auch gegenüber Großeltern leben lässt, unabhängig davon, in welchem Verhältnis frau sich selbst zu ihnen sieht. Davon würden alle profitieren, nicht nur die Opas und Omas.

Zwei Familienrechtlerinnen reden vor Omas und Opas Tacheles

Andi, Saturday, 26.01.2019, 08:50 (vor 2128 Tagen) @ Irokese
bearbeitet von Andi, Saturday, 26.01.2019, 09:00

Danke TK für das Einstellen des Textes. Ich nehme an, du hast ihn irgendwo abgeschrieben. Kannst Du die Quelle nennen?

Der Kern ist dieser Teil:

Wiewohl ihre Mandate überwiegend von Müttern belegt sind, erklärten die Rechtskundlerinnen ganz offen, dass es tatsächlich in den meisten Fällen ihre Geschlechtsgenossinnen seien, welche die Familien sprengten. Die Mandatinnen betrachteten ihre Kinder als ihr Eigentum. Kontaktwünsche von Großeltern würden als Belastung und Störung des Totalverfügunganspruchs über das Kind angesehen. Diese Haltung bestehe unabhängig von der rechtlichen Situation, auch eine pure Rechtsänderung würde daran nichts ändern.

Eine Rechtsänderung würde dann etwas ändern, wenn sie die Ursache dafür beseitigen würde, dass die Mutter ihren Totalverfügungsanspruch durchsetzen kann, nämlich die Möglichkeit, alle, die sich ihrem Totalverfügungsanspruch widersetzen (einschließlich des Vaters) aus der Familie und von ihren Kindern auszuschließen. Gesetzesänderungen, die daran nichts ändern, bewirken nichts.

Zwei Aspekte fallen auf:

...

2. Das Kernproblem ist das mütterliche Selbstverständnis, welches in seiner monopolistischen Ausprägung so häufig vorhanden ist, dass es zum gesellschaftlichen Problem wird. Es braucht unter anderem eine öffentliche Debatte, in der herauszuarbeiten ist, dass sich Mutterschaft uneigennützig, offen und tolerant auch gegenüber Großeltern leben lässt, unabhängig davon, in welchem Verhältnis frau sich selbst zu ihnen sieht. Davon würden alle profitieren, nicht nur die Opas und Omas.

Die Großelern sind nur ein Nebenopfer. Am stärksten ist der Vater betroffen, denn um nicht ausgegrenzt zu werden und seinen Einfluss auf seine Kinder zu verlieren, muss er den Totalverfügungsanspruch der Mutter unterstützen und seine eigenen Wünsche verleugnen:

Die Väter (manchmal sind es Noch-Partner oder bereits Entsorgte) stünden zwischen den Fronten und versuchten, es sich mit den Frauen nicht (weiter) zu verderben, um nicht selbst in den Ausgrenzungsprozess zu geraten.

Das Problem ist das erhebliche Erpressungspotential, dass die Rechtslage und die gesellschaftlichen Vorurteile den Müttern zu Verfügung stellen!

Gruß,
Andi

Avatar

Und hier spricht mal eine vernünftige Frau: Dana Guth (AfD) im NS-Landtag zum Thema "FrauenQuotze"

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Saturday, 26.01.2019, 09:38 (vor 2128 Tagen) @ Irokese

Dana Guth (AfD): Quotenwahn und Gendergaga? Nicht mit der AfD.
24.01.2019.
Quelle: Landtag Niedersachsen
https://youtu.be/Fbt0FlZixYc

Köstlich ist wieder das Gekreische der Linksgrünen im Hintergrund. s_happy

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

das problematische Recht

Andi, Saturday, 26.01.2019, 10:45 (vor 2128 Tagen) @ Andi

Eine Rechtsänderung würde dann etwas ändern, wenn sie die Ursache dafür beseitigen würde, dass die Mutter ihren Totalverfügungsanspruch durchsetzen kann, nämlich die Möglichkeit, alle, die sich ihrem Totalverfügungsanspruch widersetzen (einschließlich des Vaters) aus der Familie und von ihren Kindern auszuschließen. Gesetzesänderungen, die daran nichts ändern, bewirken nichts.

Die problematische Rechtslage (die den Müttern die Drohung/Erpressung mit der Durchsetzung ihres Totalverfügungsanspruchs erlaubt, auch um Ziele in ganz anderen Bereichen zu erreichen) wird bei Kindern in einer Ehe durch die Eherechtsreform von 1977 erzeugt. Danach kann jeder der Eheleute mit der einseitigen Auflösung der Ehe ohne jeden Grund drohen, ohne dass das für finanzielle eheliche Pflichten eine Auswirkung hätte. D. h. in jedem Fall müssen die finanziellen Pflichten weiter geleistet werden.

Bei den nichtehelichen Kindern entsteht das Problem dadurch, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder regelmäßig den Müttern zugesprochen wird. Das war ganz früher (im Kaiserreich?) anders, damals bestimmte über den Aufenthaltsort nichtehelicher Kinder derjenige Elternteil, der ihre finanzielle Versorgung besser gewährleisten konnte.

Gruß, Andi

Avatar

Höre doch mal hier rein .... Hardcore-Feministin im Einsatz gegen Väter

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Saturday, 26.01.2019, 12:04 (vor 2128 Tagen) @ Andi

[image]
Feministische Frauenanwältin Cornelia Strasser ( http://www.lawyershop.de/strasser.html )

Diese Hardcore-Feministin hielt 2014 einen öffentlichen Vortrag darüber, wie Frauen die Väter ihrer Kinder effizient und unter Ausnutzung des staatlichen Unrechtes entsorgen können:

http://www.wiederer.eu/Luggi/___Strasser%2014-11-2012%20Kopie.mp3

Als es danach zu berechtigten und heftigen Reaktionen von Vätern kam, reagierte die Feministische Einheitsfront Deutschland wie folgt:

[image]

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo

Der Text ist komplett von mir, Zitate würde ich kennzeichnen (kT)

Irokese, Saturday, 26.01.2019, 12:25 (vor 2128 Tagen) @ Andi

- kein Text -

Nicht vergessen: Großeltern haben umgangsrechtlich einige Chancen

Irokese, Saturday, 26.01.2019, 13:22 (vor 2128 Tagen) @ Andi

Die Umgangssituation für viele Trennungs-Elternteile und ausgegrenzte Großeltern sowie die betroffenen Kinder ist in der Tat oft unbefriedigend bis schlimm, und ja, auch das Familien- und Scheidungsrecht gehört deutlich geändert, aber: Betreffend den im Ausgangseintrag angesprochenen Bereich der Omas und Opas gibt es umgangsrechtlich gemäß der tatsächlich ausgeübten Justiz dennoch bereits einige Chancen.

Exempel positiver Familiengerichtsbeschlüsse für Großeltern

Großeltern können sich beispielsweise auf folgende Gerichtsbeschlüsse berufen:

- KG 17 UF 4612/00 > Der Umgang von Omas und Opas mit Enkeln dient regelmäßig dem Kindeswohl bei hinreichenden Bedingungen.

- OLG Köln 4WF 4/04 > Ein Besuch der Großeltern entspricht prinzipiell auch dem Kindeswohl. Für die Beziehung des Kindes ist es relevant, dass es nicht allein auf die Kleinfamilie Mutter-Vater-Kind beschränkt wird. Es unterstützt vielmehr die geistig-seelische Beziehung des Kindes insgesamt, wenn der Umgang mit möglichst vielen Personen der Familie gepflegt wird, insbesondere mit den Großeltern.

- AG Langen 11 F 462/98 > Hatte ein Kind regelmäßig Besuchskontakt mit dem Opa und / oder der Oma, so kann ein weiterer Kontakt nur aus vernünftigen, am Kindeswohl orientierten Gründen verweigert werden. Ein bestehender Konflikt reicht hierfür nicht aus, denn es kann erwartet werden, dass das Kind aus dem Konflikt herausgehalten wird.

Eine kleines Erfolgsbeispiel

Oft muss der Weg zum Gericht gegangen werden. Es gibt Fälle, da reicht bereits der Hinweis auf die Rechtsprechung. Ich kenne einen jüngeren Fall, in welchem ein Opa im Zwei-Parteien-Haus in einer eigenen Wohnung gewohnt hat, während der Sohn mit der Schwiegertochter und dem Kind unten gewohnt hat. Die Dame des Hauses hat jeden, aber auch wirklich jeden Kontakt von Großvater und Enkel unterbunden. Hat sich der Opa im oder am Haus bewegt, so hat die Kernfamilie auf ihre Anweisung hin die Wohnung nicht verlassen oder bei ihrer Rückkehr lieber eine Runde ums Viereck gedreht.

Irgendwann ist der Opa zum Sohn gegangen. Er hat ihm die rechtliche Situation geschildert und mit einer Umgangsklage gedroht. Anschließend hat der Sohn mit seiner Frau deutlicher als zuvor verhandelt. Seither darf der Opa regelmäßig zu festgelegten Zeiten im Garten mit dem Kind spielen. Die Kindesmutter kann immer einen Sichtkontakt behalten. Das ist immerhin schon spürbar besser als zuvor. Das Kind fragt auch immer wieder nach dem Opa.

So ist es!

Wiki, Saturday, 26.01.2019, 22:48 (vor 2128 Tagen) @ Andi

Die problematische Rechtslage (die den Müttern die Drohung/Erpressung mit der Durchsetzung ihres Totalverfügungsanspruchs erlaubt, auch um Ziele in ganz anderen Bereichen zu erreichen) wird bei Kindern in einer Ehe durch die Eherechtsreform von 1977 erzeugt. Danach kann jeder der Eheleute mit der einseitigen Auflösung der Ehe ohne jeden Grund drohen, ohne dass das für finanzielle eheliche Pflichten eine Auswirkung hätte.

So ist es:
http://de.wikimannia.org/Familienrechtsreform_1976

Gut zu hören, dass es auch normale und vernünftige Weiber gibt!

Wiki, Saturday, 26.01.2019, 23:35 (vor 2128 Tagen) @ Mordor

- kein Text -

Genau: einige Chancen - aber nur, wenn die Mutter das zulässt

Andi, Sunday, 27.01.2019, 09:07 (vor 2127 Tagen) @ Irokese
bearbeitet von Andi, Sunday, 27.01.2019, 09:13

Die Großeltern haben eher weniger Chancen auf Umgang als die Väter nach der Trennung. Trotz der Urteile. Diese fallen in die gleiche Kategorie wie die Gesetze, von denen die beiden Rechtskundlerinnen auf der von dir im Threaderöffnungsposting beschriebenen Veranstaltung gesagt haben:

...erklärten die Rechtskundlerinnen ganz offen, dass es tatsächlich in den meisten Fällen ihre Geschlechtsgenossinnen seien, welche die Familien sprengten. Die Mandatinnen betrachteten ihre Kinder als ihr Eigentum. Kontaktwünsche von Großeltern würden als Belastung und Störung des Totalverfügunganspruchs über das Kind angesehen. Diese Haltung bestehe unabhängig von der rechtlichen Situation, auch eine pure Rechtsänderung würde daran nichts ändern.

Als Reaktion auf eine Klage der Großeltern kann/wird die Mutter damit drohen, sich zu trennen und z. B. mit den Kindern an einen anderen Ort zu ziehen. Das Problem, das ich hier sehe, ist, dass der Vater mehr unter den Drohungen leidet als die klagewilligen Großeltern.

Das Verhalten des Großvaters in dem von dir dargestellten "Erfolgsbeispiel", den Vater mit Klage zu bedrohen, empfände ich im folgenden Fall als schäbig: Und zwar, wenn der Vater von der Mutter bereits mit der Drohung von Trennung und Kindesentzug erpresst wird, den Kontakt der Kinder zu den väterlichen Verwandten abzubrechen. Dieses mütterliche Verhalten erlebte ich mehrfach. Der Vater wird dann von zwei Seiten erpresst.

Gruß, Andi

gut gelungen (kT)

Andi, Sunday, 27.01.2019, 09:11 (vor 2127 Tagen) @ Irokese

- kein Text -

Weitgehende Zustimmung

Irokese, Sunday, 27.01.2019, 23:07 (vor 2127 Tagen) @ Andi

Ich stimme Dir natürlich weitgehend zu. Du schilderst sämtliche Konstellationen treffend. Das Schicksal der Väter steht in diesem Faden über Großeltern-Ausgrenzung von meiner Seite aus nicht im Blickpunkt, muss aber, wie Du gut zeigst, auch bei den Bemühungen von Omas und Opas mitgedacht werden. Wenn ich das Positive schildere, soll das nicht heißen, dass es genügt.

Ich will nur darauf hinweisen, dass nicht alles vergebens ist und dass sich durchaus auch rechtlich etwas erreichen lässt. Oft sind die Menschen erst total verzweifelt; später sehen sie, dass es Verbesserungen der Lage gibt, wenn sie dranbleiben. Es ist mir aber doch vollkommen klar, dass der gesellschaftliche und rechtliche Status Quo in diesen Fragen dennoch schlecht ist. In anderen Themen-Fäden nehme ich darauf Bezug.

Die Entwicklung der einzelnen Fälle aus einer lokalen Großeltern-Organisierung, auf die ich mich bezogen habe, soll nach meinem Kenntnisstand eher positiv sein. Sämtliche Omas und / oder Opas, die regelmäßig den Kreis besuchen und bei null Kontakt starteten, sehen ihre Enkel wieder. Die Organisierung hat dabei auf direkte oder indirekte Weise geholfen. Und sie engagieren sich in der Gruppe weiter - jetzt eher für andere.

Teil-Einwand: In obigen Beschlüssen bremst die Justiz für Großeltern Mütterwillkür (kT)

Irokese, Monday, 28.01.2019, 00:40 (vor 2127 Tagen) @ Andi

- kein Text -

powered by my little forum