Frauenparkplätze des Staates sind gemäß StVO nur eine Empfehlung (Gesellschaft)
Die Zeiten ändern sich und auch der feministische Durchmarsch gelingt nicht mehr ungebrochen. So hat das Verwaltungsgericht München in dieser Woche nach der Klage eines wackeren 25-Jährigen dafür gesorgt, dass eine bayrische Kommune zukünftig gemäß der geltenden Straßenverkehrsordnung (StVO) den empfehlenden Charakter ihrer sogenannten „Frauenparkplätze“ herausstellen wird. Die Chancen sind gestiegen, dass weitere Städte und Gemeinden auf ihren öffentlichen Parkplätzen dem Vorbild Eichstätts folgen werden. Fahrzeugabstellflächen nur für Frauen sind auf staatlichen Parkplätzen nie verbindlich und stehen damit immer auch der Nutzung durch Männer offen. Der Tenor der feministisch dominierten Mainstream-Medien ist erwartungsgemäß dahin gegangen, den Kläger ad personam anzugehen und mit Beschämungsversuchen vom Faktum der Kriminologie abzulenken, dass Männer häufiger Gewaltopfer sind als Frauen.
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