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Krankenkasse muss Barthaar-Entfernung für Transsexuelle bezahlen (Gewalt)

Christine ⌂ @, Tuesday, 29.01.2019, 12:23 (vor 1908 Tagen) @ Manhood

Folgendes hat zwar nichts mit Gewalt zu, zumindest aber mit Transsexuelle/Transgender, von daher stelle ich den Beitrag hier ein.

Das Sozialgericht Hannover hatte am Montag geurteilt, dass die Kasse, die eine Kostenübernahme für die Barthaarentfernung einer Transsexuellen durch eine Kosmetikerin ablehnte zu übernehmen, zu zahlen hat.
 
Der 46-jährige Klägerin, der 2015 von einem Arzt ihre Transsexualität bestätigt wurde, bereitete ihr starker Bartwuchs Probleme. Eine Nadelepilations-Behandlung durch einen Hautarzt habe zu einem deutlich verschlechterten entzündlichen Hautbild geführt. Die durch eine Kosmetikerin durchgeführte Entfernen der Barthaare habe keine entzündlichen Hautreaktionen mit sich gebracht. Und deshalb klagte die transsexuelle Person nun ein, nicht vom Arzt sondern von einer Kosmetikerin behandelt zu werden.
 
Das Sozialgericht folgte der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, wonach transsexuelle Versicherte Anspruch auf geschlechtsangleichende Behandlungen zur Minderung ihres psychischen Leidensdrucks haben, heißt es dazu in der Braunschweiger Zeitung. https://www.journalistenwatch.com/2019/01/29/krankenkasse-barthaar-entfernung/

Christine

--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein

Tags:
Transsexuelle


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