Offenbach: Wie linke Richter einen Reichsbürger fast in den Tod trieben (Recht)
Offenbach – Über Reichsbürger kann man geteilter Meinung sein. Auch darüber, ob jemand ein Verbrechen begangen hat oder aufgrund seiner politischen Einstellung in die kriminelle Ecke geschoben, drangsaliert und fertig gemacht wird. So in die Enge getrieben, dass man fast daran kaputt dreht. Der Fall eines biederen Bauingenieurs aus Sprendlingen, der sich gestern wegen „Nötigung“ vor dem links indoktrinierten Darmstädter Landgericht verantworten musste, könnte als Vorlage für einen Kafka-Roman dienen. Was war geschehen, oder besser gefragt, warum wurde der Mann vor den Kadi gezerrt und von der Richterin Barbara Bunk eindeutig für seine politische Gesinnung bestraft?
Der 62jährige Bauingenieur ist (war) Waffensammler. Kein heimliches Waffenlager illegal erworbener Knarren aus mutmaßlichen Mafiabeständen lagerten in seinen Schränken, nein, alle sind rechtmäßig erworben, haben eine Waffenbesitzkarte, sind registriert. Insgesamt acht Lang- und sieben Kurzwaffen. Jahrelang blieb der unbescholtene Mann unbehelligt. Bis zu dem Tag als er sich zur Reichsbürgerbewegung bekannte. Von diesem Tag an geriet er in die Mühlen der Behörden. Jene Behörden, die in der Salafistenhochburg Landkreis Offenbach bei Clankriminalität und islamistischen Umtrieben nebst Antifa-Terror beide Augen zudrücken wurden beim braven Musterbürger plötzlich hyperaktiv. So schreibt die Offenbacher Post zur Vorgeschichte des Falles:
„Im Mai letzten Jahres bekommt der damals 61-jährige Post von der Waffenbehörde des Kreises. Die will aufgrund seiner Reichsbürgergesinnung bis Anfang Juni acht Lang- und sieben Kurzwaffen einziehen.“
Zunächst schreibt der Mann einen „Widerspruch“, der natürlich abgelehnt wird, denn es geht ja hier nicht um Recht, sondern um Gesinnungsverurteilung nach dem Vorbild DDR. Ohnmächtig und hilflos vor Wut macht der Mann nun einen riesigen Fehler und schreibt dem Landrat Oliver Quilling (CDU) einen geharnischten Brief in dem er „Schadensersatzforderungen“ geltend macht. Das ist sein Verbrechen, keine Morddrohungen, sondern „Schadensersatzforderungen“. Darauf hat die eiskalte Gegenseite nur gewartet. Für diesen Verzweiflungsakt wurde der 62-jährige in erster Instanz zu drei Monaten Haft wegen Nötigung ohne Bewährung verurteilt. Dieses Urteil wurde fast seine Hinrichtung. „Im März erlitt der Mann einen Herzinfarkt, bekam im Krankenhaus eine schwere Infektion“ schreibt die Offenbacher Post weiter. Der Angeklagte berichtet sogar von einer „Nahtoterfahrung“. Wegen dieser schweren Krankheit mussten die ersten beiden Verhandlungstermine im Frühjahr und Spätsommer abgesagt werden. Nun wurden dem Bauingenieur, der sich von der Bewegung losgesagt hat, in zweiter Instanz immerhin noch über 1300 Euro Strafe aufgebrummt, plus 900 wegen „Richterbeleidigung“.
Höhnisch schleudert die Richterin dem sichtlich gebrochenen Mann – OP schreibt zynisch von „Läuterung“ – folgende Worte ins Gesicht:
„Was bringt einen gutbürgerlichen, gebildeten und intelligenten Menschen überhaupt dazu, sich mit so etwas zu identifizieren?“
Ein Beweis: Hier geht es vor allem darum einen Menschen für seine Gesinnung zu bestrafen. Die Zeit stalinistischer Schauprozesse und Schreckensherrschaft der Juristen scheint in der dekadenten Postmoderne eine Renaissance zu erleben. Zeitgleich führen die gleichen Juristen die mittelalterliche Scharia durch die Hintertür wieder ein. Zum Beispiel durch die Duldung der Bigamie. https://www.journalistenwatch.com/2018/11/14/offenbach-wie-richter/
Da war doch irgendwas mit Menschenwürde... ich erinnere mich gerade nicht, in welchem Zusammenhang...
Christine
--
Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein