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Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Die "Justiz" hat Frauen zur "Vergewaltigung" freigegeben - Aber Vorsicht, gilt nur für Neger und anderes Kroppzeuchs! (Gesellschaft)

Don Camillo, Sunday, 03.02.2019, 00:53 (vor 2152 Tagen)

Mal gespannt was eher "rassistisch" wirkt, die Überschrift oder RichterINNEN, die Urteile sprechen, durch die reinrassige weiße KartoffelINNEN zur unzüchtigen Massen-Belustigung ausschließlich hicht-heimisch-hassiger, unterbelichteter Schnorrer freigegeben werden.

Stichwort Laternenmast.

Sicherungszitat:

02.02.2019
Ilsede, Dresden, Fürth – Schützt die Justiz systematisch muslimische Vergewaltiger?
Dresden – Nach dem offensichtlichen geglückten Versuch der Staatsanwaltschaft Oldenburg, einen dringend tatverdächtigen Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung eines 15-jährigen, zur Tatzeit unter Bewusstseinsstörungen leidenden Mädchens in Ilsede rein zu waschen (jouwatch berichtete) schreibt die WELT nun von einem ähnlichen Fall in Dresden. Dort hatte ein syrischer Migrant seine Sozialbetreuerin vergewaltigt. Während in Ilsede mit Hilfe der Rechtsmedizin und der Polizei der Fall abgeschmettert wurde, kam es in Dresden im April 2018 zu einem Prozess mit skandalösem Ende. Das Gericht bestätigte die Vergewaltigung, sprach aber den Syrer frei. Die Begründung: Objektiv sei eine Vergewaltigung festgestellt worden, subjektiv aber nicht. „Was soll das sein“ fragt die WELT entsetzt. „Eine Vergewaltigung, die objektiv geschah, aber vom mutmaßlichen Täter subjektiv nicht so gesehen wurde?“

Laut Welt hat der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und nur in regionalen Medien Echo fand, in Dresden für große Empörung gesorgt. Der zweite Skandal: Die CDU-Regierung von Sachsen nahm die Justiz nach dem Täterschutzurteil in Schutz und mahnte zur „Sachlichkeit“.
Laut den Dresdner Neueste Nachrichten sagte der Ausländerbeauftrage Geert Mackenroth (CDU) hinsichtlich der Empörung in den sozialen Netzwerken: „Auch wenn das Urteil für das Opfer schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil“. Im Klartext heißt das indirekt: Frauen sollen nach den Vergewaltigungen die Klappe halten. Der Schulterschluss mit Scharia-Import muss akzeptiert werden. Wer sich empört ist ein Nazi!
Viele fragten sich trotz Vertuschung und Propaganda: Gibt es inzwischen einen Justizbonus für vergewaltigende Migranten?
Ja, lautet die Antwort. Immer öfter urteilen Richter zu Gunsten importierter Gewalttäter und Vergewaltiger. Die Liste ist lang. Hier zwei weitere Fälle:

Frau ans Bett gefesselt und vergewaltigt – Freispruch!

Einen ähnlichen, vielleicht sogar noch schlimmeren Fall gab es im August 2016 in Brandenburg. Dort hatte laut Märkischer Allgemeiner Zeitung ein 23-jähriger Türke eine Frau über vier Stunden brutal vergewaltigt. Um sein Opfer völlig gefügig zu machen, hatte er den Kopf der Frau zwischen die Metallstreben des Bettes geklemmt. Zynische Urteilsbegründung der an Menschenverachtung nicht mehr zu toppenden Richterin: Wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er tat. Ergebnis des Schöffengerichtes Brandenburg: Freispruch! Laut der Zeitung führen Vergewaltigungen vor deutschen Gerichten ohnehin relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2012 werden nur 8,4 Prozent der beschuldigten Vergewaltiger verurteilt. Da mutmaßlich eine bestimmte Männergruppe bei diesen Vergewaltigungen besonders häufig vertreten ist, ist die Chance auf eine von der Justiz schon im Vorfeld abgesegnete straffreie Vergewaltigung umso größer. Noch mehr, wenn das Opfer unter Drogen gesetzt wurde oder sich in einem hilflosen Zustand befindet.

Sogar im Fall von Vorwurf der Vergewaltigung einer Körperbehinderten: Freispruch

Erst vor wenigen Tagen wurde laut BR der 25-jährige Asylbewerber, der eine körperlich behinderte Flüchtlingshelferin vergewaltigt haben soll, vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen worden. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts, Friedrich Weitner, mit.
Das Gericht war standartgemäß nicht restlos überzeugt gewesen, dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Flüchtlingshelferin erfolgte. Deshalb hat man wie so oft im Falle importierter Vergewaltiger „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Das besondere perfide an dem Fall: Die Frau litt an linksseitiger Spastik und konnte sich nicht gegen den Mann wehren.

Fazit:
Die Häufung solcher Fälle hat vor allem zu einem immer mehr spürbaren Misstrauen gegenüber Justiz und Polizei geführt und gleichzeitig zu einer hysterischen am Thema vorbeigehenden Diskussion um allgemeine Männergewalt. Ebenso wie zu hilflosen Gegenmaßnahmen für die gefährdeten Personen. So hat beispielsweise der Caritas-Verband Dresden nach dem Vorfall seine Mitarbeiterinnen auf Anraten der Polizei mit einem Alarmpieper ausgestattet (WELT) Der funktioniert dann wie ein Feuermelder und dürfte einen Vergewaltiger eher zur Heiterkeit anregen, denn nach einer Vergewaltigung heißt es auf Grund mangelnder Zeugen „im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Auch die Polizei ist immer mehr zum fragwürdigen Helfer und Täterschützer geworden. Bei der Siegauenvergewaltigung verhöhnte sie die Opfer am Telefon und in Ilsede versäumte sie es dem Anschein nach, wichtige Untersuchungen vorzunehmen. Juristen sind heute wie ein eigener Staat im Staat, den niemand kontrolliert. Und diese Willkürherrscher haben die Frauen, wie die Gerichtsurteile zeigen, zum Vergewaltigen freigegeben. Trotz verlogener Me-too-debatte. Seit der Kölner Silvesternacht hat sich die Situation augenscheinlich sogar verschlechtert. Freisprüche sind nichts anderes als ein Freibrief für weitere Straftaten. (KL)

Naja, mir solls egal sein, denn ich sehe immernoch abgefackte Gammel-Weiber auf den (Anti)Faschisten-Aufmärschen, die praktisch jede regimekritische Demonstration stören (die sich unter anderem auch gegen die Justiz des Regimes richtet).

Bis vor Kurzem war es noch Vergewaltigung, wenn ein Weib "Vergewaltigung!" gerufen hat!

Mus Lim ⌂ @, Sunday, 03.02.2019, 02:00 (vor 2152 Tagen) @ Don Camillo

Das Gericht war standartgemäß nicht restlos überzeugt gewesen ...

Es heißt zwar "standardgemäß", aber was soll's. Deutschschreiben ist Glückssache!

Bis vor Kurzem war es noch Vergewaltigung, wenn ein Weib "Vergewaltigung!" gerufen hat!

Die Fälle Horst Arnold (2001) und Jörg Kachelmann (2010) sind nach meiner Erinnerung noch nicht sehr lange her.

Was geht hier in Deutschland vor?

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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Bis vor Kurzem war es noch Vergewaltigung, wenn ein Weib "Vergewaltigung!" gerufen hat!

Ausschussquotenmann, Sunday, 03.02.2019, 10:07 (vor 2152 Tagen) @ Mus Lim

Wenn es um das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frauen gegangen wäre hätte man das Asylrecht geändert und nicht den (deutschen)Männern die Unschuldsvermutung genommen.

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