Quotenregelungen haben in Deutschland Tradition (Genderscheiss)
Am 25. April 1933 wurde in Deutschland das „Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen“ eingeführt.
Der Anteil der Schüler „nichtarischer Herkunft“ an höheren Schulen und Universitäten sollte deren Anteil an der Gesamtbevölkerung repräsentieren.
Nur noch maximal 1,5 Prozent aller neu aufgenommenen Schüler bzw. Studenten pro höherer Schule bzw. Fakultät durften „nichtarische“ Reichsdeutsche sein.
Natürlich werden die Verfechter einer Frauenquote jeden Vergleich mit der Judenquote erzürnt ablehnen. Der Sinn einer Quote ist aber immer, Missliebige ausgrenzen und Günstlinge bevorzugen.
Rainer
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