Haftbefehl nicht für die Täterin, nur für den einzigen männlichen Komplizen (Allgemein)
Bei Genderama gefunden: Eine Mutter versucht mit Hilfe von Freundinnen und ihrem neuen Partner vorzutäuschen, dass der Vater Einbrüche und eine Vergewaltigung begangen hat, Kokainsüchtig ist und ein Schläger ist.
Der Hammer: Nur gegen den einzigen männlichen Komplizen wird Haftbefehl erlassen, nicht gegen die Haupttäterin und die weiblichen Komplizen. Obwohl ein das Sorgerecht wünschender Vater da ist und damit die Erziehung der Kinder höchstwahrscheinlich gesichert ist, auch wenn die Mutter eine Haftstrafe absitzt.
Gruß,
Andi