Die Deutschen waren ihrer Zeit schon immer weit voraus (Allgemein)
Alte Gesetze neu gemischt...
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§ 3 Verordnung über Kennkarten, Vom 22. Juli 1938
(1) Der Kennkartenbewerber hat den Antrag auf Ausstellung der Kennkarte persönlich zu stellen. Für eine beschränkt geschäftsfähige oder eine geschäftsunfähige Person stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag.
(2) Der Kennkartenbewerber hat auf amtliches Verlangen alle Angaben zu machen und alle Nachweise zu erbringen, die erforderlich sind, um seine Person und seine deutsche Staatsangehörigkeit einwandfrei festzustellen; er hat insbesondere
a) die erforderliche Anzahl von Lichtbildern in der vorgeschriebenen Größe und Ausstattung einzureichen;
b) die erforderlichen Fingerabdrücke nehmen zu lassen;
c) die erforderlichen Unterschriften zu leisten; [914]
d) sich, falls an seiner Person Zweifel bestehen, einem Personenfeststellungsverfahren zu unterziehen;
e) zur Empfangnahme der Kennkarte und auch sonst auf amtliches Verlangen an Amtsstelle zu erscheinen.
https://de.wikisource.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_Kennkarten
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Rainer
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Kazet heißt nach GULAG und Guantánamo jetzt Gaza
Mohammeds Geschichte entschleiert den Islam
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- Die Deutschen waren ihrer Zeit schon immer weit voraus -
Rainer,
06.04.2019, 12:37
- Die Deutschen waren ihrer Zeit schon immer weit voraus -
Quixote,
06.04.2019, 13:31
- Das glaube ich aber auch. - Alfonso, 06.04.2019, 13:51
- Die Deutschen waren ihrer Zeit schon immer weit voraus -
Quixote,
06.04.2019, 13:31