Strafbefehl gegen Lentze: Folgeverhandlung am Dienstag, dem 7. Mai, 10:15 Uhr, in Bonn (Recht)
Dazu noch einige Hinweise hier.
Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB wegen Verächtlichmachung der Weiber.
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Der Vorwurf lautet auf Volksverhetzung gemäß § 130 StGB wegen Verächtlichmachung der Weiber.