Übrigens ... ein Anwaltszwang in Deutschland widerspricht der Charta der Grundrechte der EU (Vaeter)
Ich zitiere:
KAPITEL VI | JUSTIZIELLE RECHTE | Artikel 47
Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht
Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maflgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einenwirksamen Rechtsbehelf einzulegen.
Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvordurch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Fristverhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.
Quelle: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf
Man(n) kann, man "muss" nicht ... also klare Rechtsbeugung hier in Merkeldeutschland. Wenn Väter in "Unterhaltssachen" von Weibern vors Gericht gezerrt werden, besteht nach Ansicht deutscher Unrichter vermeintlich "Anwaltszwang" wie im 3. Reich.
--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo
gesamter Thread: