Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Übrigens ... ein Anwaltszwang in Deutschland widerspricht der Charta der Grundrechte der EU (Vaeter)

Mordor ⌂ @, DEUTSCHland, Monday, 06.05.2019, 22:16 (vor 2008 Tagen)

Ich zitiere:

KAPITEL VI | JUSTIZIELLE RECHTE | Artikel 47

Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht

Jede Person, deren durch das Recht der Union garantierte Rechte oder Freiheiten verletzt worden sind, hat das Recht, nach Maflgabe der in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen bei einem Gericht einenwirksamen Rechtsbehelf einzulegen.

Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvordurch Gesetz errichteten Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Fristverhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.

Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, wird Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit diese Hilfe erforderlich ist, um den Zugang zu den Gerichten wirksam zu gewährleisten.

Quelle: http://www.europarl.europa.eu/charter/pdf/text_de.pdf

Man(n) kann, man "muss" nicht ... also klare Rechtsbeugung hier in Merkeldeutschland. Wenn Väter in "Unterhaltssachen" von Weibern vors Gericht gezerrt werden, besteht nach Ansicht deutscher Unrichter vermeintlich "Anwaltszwang" wie im 3. Reich.

--
Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo


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