Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

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Der Totschlag von Köthen und die Umwertung des Rechts (Recht)

Christine ⌂ @, Sunday, 19.05.2019, 10:55 (vor 1798 Tagen)

Eine Kette von Verfahren zeigt: Die Justiz deutet die Opfer zu Tätern um und macht ihnen den körperlichen Zustand und Krankheit zum Vorwurf. So können Gewalttäter entweder gleich freigesprochen oder allenfalls milde bestraft werden.
 
Rund acht Monate nach dem Tod eines herzkranken 22-Jährigen bei einem Streit in Köthen hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden Angeklagten verurteilt. Sie seien der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Das Gericht verhängte gegen den 17 Jahre alten Angeklagten am Freitag eine Strafe von einem Jahr und fünf Monaten. Er wird vermutlich bald freigelassen; Untersuchungshaft und Bewährung werden dafür in Anspruch genommen werden. Sein 19 Jahre alter afghanischer Landsmann wurde zusätzlich wegen zwei weiterer Taten zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt, so weit die aktuellen Berichte ganz sachlich.
 
Dann schreibt Focus-Online weiter: „Seine Familie reagierte aggressiv auf die Verkündung des Strafmaßes für die beiden Angeklagten. Ein Bruder des Toten warf einen Tisch um, eine Schwester schrie. Die Justizbeamten mussten eingreifen und die Angeklagten wurden kurzzeitig aus dem Raum geführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
 
Man hat das Bild vor Augen: zwei harmlose Afghanen, denen irgendwie ein Toter dazwischen kam, und diese aggressive deutsche Familie, die Rache fordert. So sind sie, diese archaischen Sachsen, verlangen harte Urteile![..]
 
Nein, nicht durch Schläge und Tritte sei das Opfer ums Leben gekommen. Vielmehr sei er an einem Herzinfarkt gestorben. Die Ermittler von Kripo und Polizei sprachen von einem „versagensbereiten Herz.“ Damit war das weitere Verfahren vorbereitet, das bis zu dieser lächerlichen Verurteilung führte: Dem Opfer wurde seine Krankheit zur Last gelegt. Aus den schwereren Vorwürfen von Mord oder schon leichter: Totschlag, wurde der Weg zur bloßen Körperverletzung vorgezeichnet.[..]
 
Die Tat gegen Dominik Brunner https://de.wikipedia.org/wiki/Dominik_Brunner wurde von einem Richter beurteilt, der die Motive der Täter berücksichtigte; denen war Brunners Herz egal, die Brutalität der Täter wurde zum Maßstab, nicht das Herzkammerflimmern des Opfers.
 
In Sachsen-Anhalt dagegen dient die Krankheit des Opfers als Entschuldigung für die Täter schon bei der Staatsanwaltschaft; die Anklage dient der Produktion eines milden Urteils. Und es diente dazu, die Öffentlichkeit zu beruhigen. Denn wenige Tage vorher war es in Chemnitz zu Protesten gekommen, nachdem dort ein junger Mann von Asylbewerbern vor einem Geldautomaten erstochen und ein weiterer lebensgefährlich verletzt worden war. Köthen durfte nicht zu einem Fall Chemnitz werden, nachdem man schon Mühe genug hatte, die öffentliche Erregung von den Morden hin zu den Protestieren zu lenken, die man nur mit äußerster Anstrengung als Nazis diffamieren konnte. Seither ist viel von unflätigen Beschimpfungen, Hakenkreuzen und Hitlergrüßen die Rede, wenig von den Opfern.[..] https://www.tichyseinblick.de/tichys-einblick/der-totschlag-von-koethen-und-die-umwertung-des-rechts/

Roland Tichy schreibt dann noch zu dem Mord an Niklas P. in Bad Godesberg einiges und dass auch in diesem Fall die Erkrankung in Gehirn (Aneurysma) eine Rolle bzgl. der Anklage gespielt hat. Nun hat der mutmassliche Täter Walid S. wieder einen Menschen ins Krankenhaus getreten und sitzt deshalb in Untersuchungshaft.

Tja... so läuft das nun mal mit dem Minderheitenschutz, Kollateralschäden inbegriffen http://de.wikimannia.org/Minderheitenschutz

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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