Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Nach außergerichtlicher Einigung: Wahl-O-Mat wieder online (Politik)

Christine ⌂ @, Friday, 24.05.2019, 08:30 (vor 1771 Tagen) @ Rainer

Nach einer außergerichtlichen Einigung im Rechtsstreit zwischen der Bundeszentrale für politische Bildung (BPB) und der europäischen Kleinpartei „Volt“ ist der Wahl-O-Mat wieder online gegangen. Man habe sich in der Sache „auf Initiative des Oberverwaltungsgerichts Münster mit der gegnerischen Partei verglichen und zugesichert, bei zukünftigen Wahlen den Wahl-O-Mat in einer neuen Form anzubieten“, teilte die Bundeszentrale für politische Bildung am Donnerstag in Bonn mit. Die Auswertungsseite des Wahl-O-Mat werde dann „ohne eine Beschränkung der Auswahl auf maximal acht Parteien“ auskommen.[..] https://www.journalistenwatch.com/2019/05/24/nach-einigung-wahl/

Da frage ich mich gerade, was da wohl passiert ist? Für mich heißt obige Aussage, dass der Wahl-O-Mat wie bisher läuft, man also weiterhin nur die bisherigen 8 Parteien auswählen kann. Kurios finde ich die Entscheidung deshalb, weil die Europawahl die einzige Wahl ist, bei der es keine Sperrklausel gibt. Ob da wohl Geld an die bisher unbekannte Partei geflossen ist...?

Christine

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Es ist kein Merkmal von Gesundheit, wohl angepasstes Mitglied einer zutiefst kranken Gesellschaft zu sein


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