Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Kriminelle Vereinigung (Allgemein)

adler @, Kurpfalz, Saturday, 16.02.2013, 16:17 (vor 4304 Tagen) @ Fiete
bearbeitet von adler, Saturday, 16.02.2013, 16:24

Es ist nur logisch, im Staate der Richter-beleidigte-Leberwurscht-Klagen, daß er dafür satt Ärger kassieren wird.

Die Seite wurde zuvor auch bei femdisk vorgestellt. Ein Lehrstück für ein Seminar beim Verband alleinerziehender Mütterund Väter (VAMV), deren Vorsitzende die BummsverdienstkreuzträgerIn Edith Schwab ist.

Die Anwältin für Familienrecht gab den alleinerziehenden Vätern demnach u.a. folgende Rat-Schläge mit auf den Weg (Leckerlies für die Fluchbegleiterin):

Empfehlung von Frau Strasser:

Eine Mutter solle mit List (z.B. dem Vorwand einzukaufen) das beim Vater lebende Kind zu Kiebitz e.V., Frau Cornelia Gstettenbauer bringen, welche dann eine Bescheinigung binnen eines kurzen Termins ausstellen kann, wie sehr das Kind leidet.
Sollte der Vater erste Anzeichen zeigen, dass er mit dem Gedanken spielt die gemeinsame elterliche Sorge beantragen zu wollen, gehen Sie mit dem Vater sofort zu Kiebitz e.V.. Frau Gstettenbauer kann dann bestätigen, dass die Beratung gescheitert ist, wenn die Mutter die gemeinsame elterliche Sorge nicht wünscht, der Vater aber doch. Dies ist relevant für das nachfolgende Sorgerechtsverfahren.

Sie (Mütter) sollten Umgänge zwischen Kind und Vater verzögern, damit beim Sorgerechtsverfahren die Chance auf die alleinige elterliche Sorge besser wird, weil ein Umgang noch nicht regelmäßig stattfindet.

Wenn Mütter keine gemeinsame elterliche Sorge wünschen, wäre ein Umzug eine gute Lösung.
Ziehen sie einfach um, lassen Sie ihn kommen...
Machen Sie es schnell und überraschend...
Ziehen Sie einfach um, der Vater soll dann den Antrag auf Kindesentziehung stellen.
Wenn Sie erst mal umgezogen sind, wird das Gericht kaum noch dagegen vorgehen können. Das Gericht kann Sie nicht zwingen zurück zu ziehen. Die gemeinsame elterliche Sorge ist dann auch kein Thema mehr.

Legen Sie keinen Wert auf die Vaterschaftsanerkennung, denn durch die zeitliche Verzögerung können Sie sich einen Vorteil verschaffen. Anträge bei Gericht, seitens des Vaters, können erst nach der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Den Unterhalt können Sie ab Geburt rückwirkend bekommen. Gehen Sie dazu zum Jugendamt zur Vormundschaftsstelle.

Denken Sie daran, die Umgänge rechtzeitig zu dosieren, damit der Vater weniger Chancen bei einem Antrag auf die geteilte elterliche Sorge hat.

Es ist derzeit eine ideologische Entwicklung, ein Vater sei so wichtig.
Was gibt es für Fragen im Leben, wo Sie den Vater wirklich brauchen? Kindergarten Schule geht alles ohne Vater.

Ich habe mir Gedanken gemacht, die beste Möglichkeit sich vor einer Automatisierung bei der neuen Sorgerechtsregelung zu schützen.... „Machen Sie eine Schutzschrift“. Gehen Sie beim Amtsgericht zur Rechtsantragsstelle und machen Sie prophylaktisch eine Schutzschrift für den Fall, dass der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt.
Diese Schutzschrift ist für Sie kostenfrei.

Gründe welche die gemeinsame elterliche Sorge verhindern wären......... Gehen sie prophylaktisch und rechtzeitig zu Ärzten, Therapeuten und der Beratungsstelle Kiebitz e.V., Frau Gstettenbauer, und lassen sie sich die Belastung durch den Vater bestätigen. ! Ärzte sollten im Nachhinein Bescheinigungen rückwirkend ausstellen. !

Ein Totschlagsargument gegen die gemeinsame elterliche Sorge, welches ich auch schon angewandt habe, ist „man kann nicht kommunizieren“

Überlegen Sie sich, ob der Vater das Kind schütteln würde. Das wäre auch ein gutes Argument gegen den Vater.

Arbeiten sie immer vor Gericht mit der Angst. Dagegen kann das Gericht nichts machen und sie bekommen immer Recht.

Leider hat sich der Betreiber gleich mehrere juristische Schlingen selbst um den Hals gelegt.

Wahrscheinlich hat sie die Seite noch gar nicht bemerkt. Ich hatte deshalb davon Abstand genommen, sie in diesem Forum zu veröffentlichen, das so sehr im Fadenkreuz von Blockwart_I_nnen der feministischen Diktatur liegt. Bei femdisk war es hingegen gut aufgehoben und für viele ehrlich interessierte dennoch zugänglich.

Das Video dürfte deshalb nicht mehr lange verfügbar sein. Und damit verschwinden auch die Texte daraus. Diese Drecksanwält_In wird ihm erst die Daumenschrauben anlegen lassen und ihn anschließemd schächten und ausbluten lassen.

Sein Haupfehler ist dabei die .de-Domain. Wenn sie mit ihm fertig ist, taugt er nur noch zum doppelten Lentze... Und das war's.

Der Text, insbesondere das Video sind unbedingt zu sichern. Nach Möglichkeit so weit im Netz zu streuen, dass eine "Säuberung" nicht mehr möglich ist. Am besten auch ohne die Kommentare, die das Ganze sehr unübersichtlich machen.

Gruß
adler

--
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