Wenn das Geschlecht über den Asylantrag entscheidet (Feminismus)
Wenn das Geschlecht über den Asylantrag entscheidet
Das Geschlecht Asylsuchender kann entscheidenden Einfluss darauf haben, ob eine richterliche Entscheidung für oder gegen einen Asylantrag fällt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Politikwissenschaftlern der Universitäten Mannheim und Wien. Die Forscher haben mehr als 40.000 richterliche Entscheidungen über Asylanträge in Österreich ausgewertet, die eine randomisierte Zuweisung der Sachverhalte an die Richterinnen und Richter aufweisen. Unabhängig vom entscheidungserheblichen Sachverhalt zeigte es sich, dass Richterinnen und Richter, die vornehmlich Fälle männlicher Antragsteller bearbeiteten, eher zu Gunsten von Frauen entschieden. Bei Richterinnen und Richtern mit einer annähernd paritätischen Verteilung weiblicher und männlicher Antragsteller zeigten sich hingegen keinerlei geschlechtsspezifische Unterschiede.
Auf das Geschlechterverhältnis kommt es an
„Wenn ein Richter – egal ob Mann oder Frau – vorwiegend mit männlichen Antragstellern zu tun hatte, erhöhte das die Chancen weiblicher Antragsteller um rund 17 Prozentpunkte. Bei Richterinnen und Richtern, die bei ihren Fällen mit einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis zu tun hatten, hatten Frauen dagegen keinen messbaren Vorteil“, fasst Dr. Alejandro Ecker zusammen. Er ist Politikwissenschaftler am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) der Universität Mannheim und Hauptautor der Studie. Co-Autoren sind Dr. Laurenz Ennser-Jedenastik und Dr. Martin Haselmayer von der Universität Wien. „Insgesamt finden wir deutliche empirische Belege, dass das Geschlecht des Antragstellers Einfluss darauf hat, ob der Antrag positiv beschieden wird. Und auch das Geschlecht des Richters hat einen gewissen Einfluss“, so Ecker.
Frauen urteilten etwas großzügiger
Richterinnen sind demnach generell eher geneigt, Asyl zu gewähren, als ihre männlichen Kollegen. Bei weiblichen Richtern lag die Chance auf eine positive Entscheidung um rund neun Prozentpunkte höher – und zwar für Antragsteller beiderlei Geschlechts. „Weibliche Richter bevorzugen oder benachteiligen also nicht das eigene Geschlecht“, erklärt Alejandro Ecker. Männliche Richter urteilten der Studie zufolge insgesamt etwas strenger, seien bezüglich des Geschlechts jedoch ebenfalls grundsätzlich neutral. Diese Neutralität funktioniere aber offenbar am besten, wenn bei den zu bearbeitenden Fällen ein annähernd ausgeglichenes Geschlechterverhältnis herrsche, folgern die Autoren der Studie.
Insgesamt fielen im Untersuchungszeitraum 2008 bis 2013 rund 31 Prozent der Urteile des österreichischen Asylgerichtshofs positiv aus. 81 Richter – davon 39 Frauen – bearbeiteten durchschnittlich jeweils rund 90 Fälle pro Jahr. Das Geschlechterverhältnis bei den zu bearbeitenden Fällen war höchst unterschiedlich. Während einzelne Richterinnen und Richter ein Jahr lang keinen einzigen Antrag einer Frau bearbeiteten, hatten andere zu fast zwei Dritteln mit weiblichen Antragstellern zu tun. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass die Richterinnen und Richter für bestimmte Länder oder Regionen zuständig sind. Im Untersuchungszeitraum bezogen sich rund 28 Prozent der österreichischen Urteile auf Frauen.
„Die Verfahren müssen in jeder Hinsicht fair sein.“
„Unsere Studie untersuchte nicht, ob die einzelnen Entscheidungen richtig oder falsch waren. Auch treffen wir keine Aussage darüber, ob Frauen zu nachsichtig oder Männer zu streng behandelt werden oder urteilen. Aber wir stellen fest, dass Asylanträge von Männern und Frauen unter Umständen ungleich behandelt werden. Und da Asylentscheidungen Grundrechte sowie den Rechtsstaat als Ganzes betreffen, halten wir das für ein Problem“, erklärt Ecker: „Die Verfahren müssen in jeder Hinsicht fair sein.“
Aufgrund der Verfügbarkeit der Daten stammen die untersuchten Urteile ausschließlich aus Österreich und aus einem bestimmten Zeitraum. Die Ergebnisse der Studie sind daher nur bedingt verallgemeinerbar. „Es scheint aber nicht abwegig anzunehmen, dass ein ähnlicher Effekt, wie wir ihn für Österreich nachgewiesen haben, auch andernorts auftreten kann“, erläutert Ecker. Ziel sei es dazu beizutragen, dass Asylanträge möglichst ausschließlich anhand sachlicher Kriterien entschieden werden. Um den beobachteten Geschlechtereffekten gegenzusteuern sei es möglicherweise sinnvoll, Asylanträge und Beschwerden von geschlechterparitätisch besetzen Gremien entscheiden zu lassen, so eine Anregung der Autoren.
Also grundsätzlich erwarte ich von jedem Richter, lösgelöst vom geschilderten Sexualrassismus auch in diesem Bereich, dass Asylanträge generell abgelehnt werden. Deutschland ist randvoll mit sozialen Borkenkäfern, die sich durch unseren Sozialwald nagen.
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Ich kommentiere hier klimaneutral. Mein ökologischer Fußabdruck: https://www.youtube.com/watch?v=NzjU47tX_gQ | Infos für Klimaneurotiker: https://youtu.be/JcsSHPjdsOo