WikiMANNia: Aus den Zuschriften, heute: Einstellungsvoraussetzungen in Hamburg "Richter" (Projekte)
Sehr geehrter Portalbetreiber,
als Vater eines Opfers von Familiengerichten in SH, meiner Tochter
http://www.facebook.com/Schildabek-1461131987504983/
Und Justizgeschädigtem in Hamburg:
http://www.facebook.com/VHW-Mieter-154318121836687/
greife ich immer wieder gerne auf Ihre Erfahrungen und Beitraege zurück.
Jetzt möchte ich Ihnen auch Infos "zurückgeben".
Hier lesen Sie, wie lax und mit welch geringen Einstellungsvoraussetzungen in Hamburg "Richter" angeworben werden:
http://justiz.hamburg.de/richtereinstellungen/
Alleine die Tatsache, dass man scheinbar dringendst Richter sucht, zeigt die Verlegenheit um diese Position.
Wenn man allerdings auch mal "Dr. Ira Koops" googelt, sich nach den Bewertungen des Amtsgerichtes Hamburg St. Georg umsieht:
http://www.werkenntdenbesten.de/e/B27053797/amtsgericht/hamburg/amtsgericht-hamburg-st-georg-bewertungen.html
Oder liest, wie es am Landgericht zugeht:
http://www.mittelstandcafe.de/hamburger-justiz-verstecken-vor-dem-volk-1723844.html
http://www.labournet.de/interventionen/wipo-gegenwehr/antikap/commons/bundesdeutsche-justiz-verteidigt-das-recht-auf-eigentum-gegen-das-recht-auf-wohnung/
Verwundert einen das nicht.
In den 70ern und 80ern war in Hamburg das Jura-Studium das einzige, das man ohne NC machen konnte. Jeder 4er-Abiturient von damals scheint heute Richter zu sein.
Ggfs. ist die Info über Einstellungsvoraussetzungen für das Richteramt in Hamburg ja von Interesse für Sie.
Beste Grüße
[Unterschrift]
Wer solche Richter hat, braucht keine Scharia mehr.
Wobei ....
...AG/LG/OLG-München (SPD-durchseucht) und Rosenheim (Tango-Korrupti) bundesweit bis Sylt bekannt, 100% den Vogel abschießen!
Spreche auch aus Erfahrung!
sG
M
Seitdem sind 6 Jahre vergangen und es hat sich nichts geändert.
01.03.2013: Fragen an ein Mitglied des Deutschen Bundestages, Hr. Norbert Geis, Rechtsanwalt und MdB CDU/CSU:
Frage 1: Sorgerecht: Der Begriff "Sorgerecht" ist doch eine leere Worthülse ohne jeglichen Wert. Wäre eine Ersetzung durch "das Recht des Kindes auf Betreuung durch beide Eltern" per Gesetz nicht wesentlich besser?
Antwort: Der Begriff "Sorgerecht" ist keine leere Worthülse. "Sorgerecht" besagt, dass die Eltern – also beide Eltern – das Recht und die Pflicht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Das elterliche Sorgerecht umfasst die Personen- und die Vermögenssorge. Das Sorgerecht ist zum Wohle des Kindes auszuüben.
Frage 2: Was halten Sie von einer Kopplung des Unterhaltes an den Umgang? Kurzum: Wird Umgang boykottiert, gibt es keinen Unterhalt.
Antwort: Unterhalt ist eine regelmäßige Geldleistung zur Deckung des Lebensbedarfs. Unterhalt ist also an den Lebensbedarf gekoppelt und nicht an den Umgang. Dabei soll es auch bleiben.
Frage 3: Was halten Sie davon, diesen Begriff "Umgang" durch "Betreuung" zu ersetzen und in diesem Sinne von einer gemeinsamen Betreuung des Kindes durch seine Eltern zu sprechen?
Antwort: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Der Oberbegriff ist das "Sorgerecht" beider Eltern.
Frage 4: Eine gerichtliche Elternvereinbarung ist strafbewehrt. Meist geht der Vollzug einer Geldstrafe bzw. Erzwingungshaft in´s Leere. Ist es nicht besser, dieses "teure" Konstrukt ohne "Mehrwert" abzuschaffen?
Antwort: Vereinbarungen beider Eltern vor Gericht über die konkrete Ausübung der Sorge für ihr Kind sind grundsätzlich ein sinnvolles Instrument zur Ausübung des Sorgerechts. Dies gilt auch dann, wenn die Anwendung eines Zwangsmittels bei Nichteinhaltung der Vereinbarung im Einzelfall "ins Leere geht".
Frage 5 und 6: Was halten Sie davon, dass Richter sich regelmäßig einer berufspsychologischen Untersuchung (Tauglichkeitsuntersuchung) unterziehen müssen. Schließlich arbeiten sie mit Menschen und verursachen ggf. irreparable seelische Folgen. Wie stehen Sie zu einer fachspezifischen Ausbildung von Richter z. B. durch eine kinderpsychologische Zusatzausbildung?
Antwort: Von einer regelmäßigen "berufspsychologischen Untersuchung" der Richter – Sie meinen wahrscheinlich vor allem die Familienrichter – halte ich eher wenig, mehr dagegen von einer kinderpsychologischen Zusatzausbildung der Familienrichter im Rahmen der beruflichen Fortbildung. Allerdings weiß ich auch um die jetzt schon bestehende enorme Arbeitsbelastung der Richterschaft.
Frage 7: Halten Sie die gesetzliche Parafierung wissenschaftlicher Standards für gerichtspsychologische bzw. Erziehungsfähigkeitsgutachen für überfällig?
Antwort: Ich habe Zweifel, dass die von Ihnen genannten "wissenschaftlichen Standards" für gerichtspsychologische Gutachten in praxistaugliche Gesetzesform gefasst werden können. Denn es wären wohl so viele Einzelheiten in den Gesetzestext aufzunehmen, dass dieser überfrachtet und damit eben nicht für die familiengerichtliche Praxis tauglich wäre.
Frage 8: Wie stehen Sie dazu, dass die Anwaltschaft, auch wenn es lukrative ist, aus Sorgerechts-/Umgangsverfahren im Sinne der Kindesinteressen und zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Eltern herausgelöst wird?
Antwort: Ich bin der Meinung, dass es den Eltern nach ihrer freien Entscheidung möglich sein und bleiben muss, in Sorgerechtsverfahren anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Frage 9: Wann bringt es der Gesetzgeber fertig, den Begriff "Kindeswohl" als verbindliche Arbeitsgrundlage für Familiengerichte und Jugendämter juristisch eindeutig zu definieren?
Antwort: Das "Kindeswohl" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Inhalt nicht durch einen fest umrissenen Sachverhalt ausgefüllt wird. Sein Inhalt wird vielmehr bei der Rechtsanwendung auf den jeweiligen Einzelfall jeweils für diesen konkreten Einzelfall im Einzelnen bestimmt. Deswegen kann man den Begriff nicht im Gesetz – wie Sie es fordern – "eindeutig" definieren.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Geis, MdB
Quelle ... heute nicht mehr verfügbar, gesicherte PDF auf Anfrage: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37585--f329103.html#q329103
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- kein Text -
Die Seite PDF hab ich dort gefunden ...
... aber nicht wie ich das hochladen kann. Die PDF hat nur 92,9 KB, ist aber eben ein zeitgeschichtliches Dokument der feministischen Hassgesellschaft.
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