Wenn der Mensch zur MenschIn wird - oder:

Wieviel »Gleichberechtigung« verträgt das Land?

How much »equality« the country can stand?

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Wie man GEZ-Maden zerquetscht [Musterbrief] (GEZ)

Don Camillo, Sunday, 07.07.2019, 19:31 (vor 1755 Tagen)

Sicherungszitat [Musterbrief befindet sich am Ende]:

06.07.2019
Der jouwatch-Leserservice: GEZ-Gebühren zurückhalten
Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland, das sich bereits im Jahr 1946 eine richtige Verfassung gegeben hat, weswegen „Verfassungsgerichtshof“ in Bayern ein zutreffender Begriff ist. Auf der Pressekonferenz der freien Medien am vergangenen Mittwoch referierte auf Einladung des AfD-Bundestagsabgeordneten Petr Bystron der Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Wolfram Schubert, zum Thema GEZ-Beitrag. Vor seiner Ernennung zum Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof war Wolfram Schubert Oberstaatsanwalt.

[image]
Es ist ein verfassungswidriges Ärgernis, daß die ARD sich, wie im Vorfeld der Einladung des rheinland-pfälzischen AfD-Vorsitzenden Uwe Junge bewiesen, darum bemüht, die AfD nach Möglichkeit aus ihren Sendungen fernzuhalten.
Das betrifft sowohl Talkshows als auch Nachrichtensendungen. Bei der AfD handelt es sich immerhin um die größte Oppositionspartei im Deutschen Bundestag und sie wurde auf demokratischem Wege dort hineingewählt. Zwar wird über die AfD berichtet, aber bei Stellungnahmen, bspw. zum Regierungshandeln, wird die AfD als größte Oppositionspartei aus der Berichterstattung konsequent herausgehalten. Dieses Verhalten ist inakzeptabel, da die ARD mit diesem Verhalten gegen ihre verfassungsgemäßen Pflichten verstößt.
Zwar kommt niemand damit durch, die Rechtmäßigkeit einer GEZ-Forderung per se zu bestreiten, d.h. die Leistung des Beitrags zu verweigern, indem er etwa behauptet, er sei diese Zahlung nicht schuldig. Aber der Zahlungsverkehr hat immer zwei Seiten: Einen, der zahlt – und einen, der das Geld bekommt. Daß die ARD ihren Beitrag bekommt, das können Sie sehr wohl unterbinden.
Im Folgenden erfahren Sie, was Wolfram Schubert bei der Konferenz der freien Medien dazu ausführte und wie – und bis wann – Sie per Widerruf Ihres Lastschriftauftrages die GEZ-Gebühren zurückhalten können. Außerdem sehen Sie noch einen Musterbrief, mit dem Sie die Zurückhaltung Ihrer GEZ-Gebühren begründen. (RB)

Wie begründe ich derzeit eine Verweigerung der GEZ-Beiträge ?


1.
Der Rundfunk (das ist der verbindliche Begriff auch für Fernsehsender und sonstige elektronische Informationsverbreitung durch die ö.r. Medien) ist nach dem Grundgesetz Ländersache. Der sog. Rundfunkstaatsvertrag (RStV) ist eine Vereinbarung zwischen (bislang) allen 16 Ländern der BRD, daß und wie sie einheitlich verfahren und die gemeinsamen Anstalten (ARD, ZDF, DLF, arte etc) betreiben etc. Das Wichtigste aber ist inzwischen das Geld, und da man an dieses erst mal herankommen muß, haben die Länder außerdem einen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) abgeschlossen, der regelt, wie man dem Bürger in die Tasche greifen kann. Soweit derartige Staatsverträge die Bürger betreffen, erlangen sie erst Geltung, wenn sie von den Ländern in Landesrecht umgesetzt wurden. Dies ist geschehen, jedes Land hat sein entsprechendes Rundfunkgesetz und seine „Beitragssatzung“. Diese ermöglichen den definitiven Zugriff auf den Bürger und dessen Geldbeutel.

2.
Im Gegensatz zu einer Gebühr ist der „Beitrag“ begrifflich nicht an eine konkrete Gegenleistung gebunden. Beiträge werden für die Mitgliedschaft in einem Verein, Klub, einer Partei oder dergl. erhoben. Man entrichtet sie aufgrund bloßer Zugehörigkeit, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Und zwar unabhängig davon, ob man von dessen Leistungen Gebrauch macht oder nicht. Wer beispielsweise einem Schützenverein beitritt, zahlt Beiträge, auch wenn er nie im Leben einen Schuß abgibt. Der Unterschied zum Rundfunkbeitrag liegt allerdings in der Freiwilligkeit. Im Schützenverein ist man nur dann Mitglied, wenn man beitreten will und einen Mitgliedsantrag ausfüllt. Im Klub der Rundfunkhörer wird man ab 18 Jahren automatisch Mitglied, sobald man eine eigene Wohnung hat. Ob man will oder nicht. Es handelt sich also um eine Zwangsmitgliedschaft.
Diese gibt es auch in anderen Bereichen, Handwerkskammer etc.; das Bundesverfassungsgericht ist damit einverstanden. Da das GEZ-System von „Gebühr“ auf „Beitrag“ umgestellt wurde, kann der in die Pflicht genommene Bürger somit auch nicht mehr die Zahlung verweigern mit der Begründung, er wolle oder könne gar keine Sendungen empfangen, oder weil er das Programm oder den Umgang der Anstalten mit Geld (Das 8-Milliarden-Bonmot: Versorgungs- und Pensionsanstalt mit angeschlossenen Rundfunksendern) oder beides für einen demokratiegefährdenden Skandal hält.
Damit wäre eigentlich das System Rundfunk als Geldmaschine perfekt aufgestellt und abgesichert – wäre da nicht diese unangenehme Sache mit den Verfassungen.

3.
Da Rundfunk Ländersache und Rundfunkrecht Landesrecht ist, untersteht er auch der Verfassung des jeweiligen Landes. In Bayern beispielsweise – und wir bleiben jetzt in Bayern – stellt Art. 111a (1) der Verfassung des Freistaats Bayern (BV) folgende Anforderung:
Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. Er trägt zur Bildung und Unterhaltung bei. Der Rundfunk hat die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Menschenwürde, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu achten. …. Meinungsfreiheit, Sachlichkeit, gegenseitige Achtung, Schutz vor Verunglimpfung sowie die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind zu gewährleisten.“

In Form einer Checkliste sieht dies folgendermaßen aus:
wahrheitsgemäße Berichterstattung
unparteiische Berichterstattung
Achtung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung
Schutz vor Verunglimpfung
Ausgewogenheit des Gesamtprogramms
Zu 3) gehört auch Art. 16a (1) BV, der da lautet: „Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“

Was ist demgegenüber die tägliche Senderealität im BR?

Nimmt man sich der Einfachheit halber nur die politischen Teile der stündlichen Nachrichten, so stellt man folgendes Schema fest: Erst kommt eine Meldung über die Bundesregierung, dann dazu die Stellungnahme von Funktionären der GRÜNEN, der FDP und/oder der LINKEN. Diese drei Parteien sind zwar nominell im Bund nicht an der Regierung beteiligt, unterstützen aber deren Politik. Die einzige Opposition gegen die Regierungspolitik ist die AfD. Sie ist zugleich die größte Nichtregierungs-Fraktion im Deutschen Bundestag. Ihre Stellungnahme zum Regierungsgeschehen wurde und wird grundsätzlich nicht erwähnt. Sie kommt als Opposition schlechterdings nicht vor, sie wird dem Hörer unterschlagen. Dies findet seit dem Einzug der AfD in den Bundestag statt, also seit mittlerweile mehr als 1 ½ Jahren oder 500 Tagen. Das sind bei 5 Sendern mit stündlicher Nachrichtenfrequenz mittlerweile 50.000 Nachrichten, in denen der BR seinen Hörern die Existenz einer parlamentarischen Opposition, also einen nach der BV „grundlegenden Bestandteil der parlamentarischen Demokratie“ beharrlich verschweigt.
Er ignoriert damit das verfassungsmäßige Gebot zur parteipolitischen Neutralität und berichtet offen parteiisch. Er mißachtet die freiheitliche demokratische Grundordnung, indem er die parlamentarische Opposition der öffentlichen Wahrnehmung entzieht. Wir haben es hier also mit einem gezielten, systematischen und permanenten Verfassungsverstoß der Institution BR zu tun. Nach den Maßstäben, die der neue Verfassungsschutzpräsident des Bundes anlegt, müßte der BR als Beobachtungsfall eingestuft werden.

4.
Vor diesem Hintergrund wird klar: Der Hörer wird um seinen Anspruch auf korrekte Berichterstattung betrogen. Aber nicht nur das: Wenn er seinen Rundfunkbeitrag bezahlt, unterstützt er damit auch noch verfassungswidriges Handeln, läßt sich selbst zum Komplicen des Verfassungsbruchs machen. Dies kann jedoch nicht Bürgerpflicht sein. Umgekehrt verliert eine der Verfassung verpflichtete Institution ihr Recht auf Unterstützung, sie delegitimiert sich.

5.
Was kann man als Bürger in dieser Lage tun ? Man kann Programmbeschwerden einlegen. Dies hilft aber nur bei Einzelverstößen. Die gibt es zwar auch reichlich, aber hier geht es um systematisches, strukturelles Handeln außerhalb einzelner Programmeinheiten. Hier geht es um Direktiven und Vorgaben von ganz oben. Hier geht es um Politik. Um die Billigung der Regierungslinie und das Fernhalten jeglicher kritischen Opposition. Um den systematischen Mißbrauch des Sendeauftrags für das, was man herkömmlich Propaganda nennt.
Was man also tun kann, ist, den Lastschriftauftrag zu widerrufen, zu warten, bis eine Mahnung erfolgt, und dann folgendes Schreiben an den „Beitragsservice“ und nachrichtlich an den Intendanten zu senden.

Musterschreiben

Absender
Beitrags-Nr.

ARD ZDF Deutschlandradio Datum
„Beitragsservice“
50656 Köln

Ihr Schreiben vom …….

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie mahnen mit Ihrem Formularschreiben den sogenannten Rundfunkbeitrag an, hinsichtlich dessen ich die Abbuchung von meinem Bankkonto rückgängig gemacht habe.

Lassen Sie mich Ihnen dazu folgendes erklären:

1. Ich widerrufe hiermit Ihnen gegenüber die bislang bestehende Lastschriftermächtigung.

2. Das Rundfunkrecht unterliegt der Bayerischen Verfassung. Deren Art. 111a (1) lautet:

„Die Freiheit des Rundfunks wird gewährleistet. Der Rundfunk dient der Information durch wahrheitsgemäße, umfassende und unparteiische Berichterstattung sowie durch die Verbreitung von Meinungen. Er trägt zur Bildung und Unterhaltung bei. Der Rundfunk hat die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Menschenwürde, religiöse und weltanschauliche Überzeugungen zu achten. …. Meinungsfreiheit, Sachlichkeit, gegenseitige Achtung, Schutz vor Verunglimpfung sowie die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms sind zu gewährleisten.“ (Hervorhebungen von mir)

Inhaltlich derselbe Text findet sich im Rundfunkstaatsvertrag.

Nun gibt es meines Wissens seit Oktober 2017 wieder eine Partei im Bundestag, welche sich gegen die bislang von allen Parteien mitgetragene Regierungspolitik stellt und diese sogar kritisiert. Sie heißt AfD und stellt mit ca. 6 Mio. Wählerstimmen und 94 Abgeordneten sogar die größte im BT vertretene Partei, die nicht an der Regierung beteiligt ist. Im Staatsrecht nennt man das „Opposition“. Für derartige Fälle enthält die Bayerische Verfassung noch eine besondere Vorschrift, nämlich Art. 16a (1). Dieser lautet:

„Parlamentarische Opposition ist ein grundlegender Bestandteil der parlamentarischen Demokratie.“

3. Aufgrund des Verfassungsgebots aus Art. 111a BV, umfassend und unparteiisch zu berichten, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu achten und die Ausgewogenheit des Gesamtprogramms zu gewährleisten, hätte ich eigentlich erwartet, in den Nachrichten dann, wenn von Vorhaben oder Aktionen der Regierung berichtet wird, auch die Stellungnahme der Opposition zur Kenntnis zu bekommen. Nun muß ich feststellen, daß dies in den bisher über 50.000 Nachrichtensendungen (täglich etwa 100) kein einziges Mal der Fall war. Die AfD kam in Nachrichten nur vor, wenn es etwas über sie zu berichten gab. Stellungnahmen zum Regierungshandeln kamen nur von Vertretern anderer Parteien. Diese sehen sich, wie in allen Bundestagssitzungen unschwer zu beobachten, ebenfalls dem Regierungslager zugehörig und stehen in Gegnerschaft zur AfD. Damit ist diese nicht nur nominell die größte, sondern politisch die einzige Oppositionspartei derzeit.

4. Für den normalen Nachrichtenhörer existiert indessen eine Opposition namens AfD überhaupt nicht. Sie wird konsequent und beharrlich verschwiegen. Damit verstößt der BR systematisch gegen die Verfassungsgebote der unparteiischen Berichterstattung und der Achtung vor der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Kurz gesagt: Sein Sendeverhalten ist grob verfassungswidrig.

Wenn unter solchen Vorzeichen dem Bürger dennoch die Erbringung eines sog. Rundfunkbeitrags abverlangt wird, heißt dies, ihn zur Unterstützung verfassungswidriger Verhaltensweisen heranzuziehen, also zum Komplicen eines Verfassungsbruchs zu machen. Ein solches Ansinnen muß jeder verfassungstreue Bürger, unabhängig von seiner politischen Ausrichtung, entschieden zurückweisen.

Daher behalte ich den sog. Rundfunkbeitrag mit Wirkung ab dem …… zurück.

Daß ein Zurückbehaltungsrecht auch im öffentlichen Recht Anwendung findet, ist seit dem Urteil des HessVGH vom 7.11.1995 (NJW 1996, 2746) anerkannt. Auch das OVG Sachsen hat am 09.09.2009 (5 B 343/08) dies so bestätigt.

Dieses Zurückbehaltungsrecht werde ich solange aufrechterhalten, bis mir eine öffentlich abgegebene Erklärung des Intendanten des BR vorliegt, die eindeutige Weisungen an sämtliche Mitarbeiter zur künftigen korrekten Einhaltung der verfassungsrechtlichen Gebote für den Betrieb seines Senders enthält, nämlich daß in den in Ton und/oder Bild im Gebiet des Freistaats Bayern ausgestrahlten Nachrichtensendungen seiner eigenen Sender, der ARD sowie des ZDF, in denen politische Aktionen oder Äußerungen der Bundesregierung und/oder der bayerischen Staatsregierung wiedergegeben werden, auch die dazu abgegeben Stellungnahmen der parlamentarischen Opposition wiedergegeben werden, und zwar beginnend mit der größten im jeweiligen Parlament vertretenen Oppositionspartei und unter wertungsfreier Benennung dieser Parteien.

Zu seiner Unterrichtung sende ich eine Abschrift dieses Schreibens an den

Herrn
Intendanten des Bayerischen Rundfunks
Ulrich Wilhelm
Rundfunkplatz 1
80335 München

Weiteres bei: https://online-boykott.de/

Viel Spaß beim Verweigern! :-D

Tags:
GEZ, Lügenfernsehen, Parasiten, Zwangsfernsehen

Nachtrag [PI-News bringt es auf den Punkt]: "Verbreitet die Kunde oder helft der GEZ"

Don Camillo, Monday, 08.07.2019, 10:23 (vor 1754 Tagen) @ Don Camillo

Das ist auch meine Meinung (die derzeit - angeblich - noch frei ist):

[...]
Verbreitet die Kunde oder helft der GEZ
Und auch dieses Mal lautet die Devise wieder: Sie können diesen Artikel auf Facebook teilen und so dafür sorgen, dass möglichst viele Beitragszahler die Tipps lesen und danach handeln. Oder Sie tun es nicht – dann ist Ihnen der Dank der Zwangsgebührensender gewiss.

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