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Polizisten sollen beweisen, dass sie Verbrecher nicht diskriminieren (Falschbeschuldigung)

Mannfred, Friday, 30.08.2019, 18:35 (vor 1701 Tagen)

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (48, Grüne) will, dass jeder ab 2020 leichter gegen Diskriminierung durch Behörden klagen kann. Jetzt schlagen Polizeigewerkschaften Alarm.

Sie warnen vor der geplanten Beweislastumkehr im neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Polizeibeamte sollen noch stärker belegen müssen, nicht diskriminierend gehandelt zu haben.

Ein Beispiel: Ein bekannter Drogendealer aus Schwarzafrika wird im Görlitzer Park von der Polizei kontrolliert – und klagt danach gegen die Beamten, weil er ihnen rassistische Motive für die Kontrolle unterstellt.

Bodo Pfalzgraf, Landes-Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), ist entsetzt: „Die Regierung kriegt bei der organisierten Kriminalität keine Beweislastumkehr hin, stellt jetzt aber den gesamten öffentlichen Dienst unter Generalverdacht“. „Wenn sich bei Parkverstößen in Berlin alle Falschparker als Autofahrer diskriminiert fühlen, zeigt das die Gefahr dieses Gesetzes.“

Auch beim Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) sorgt die geplante „Vermutungsregelung“ für Unbehagen. „Diese Regelung dürfte in konfliktträchtigen Aufgabengebieten für Diskussionen sorgen“, heißt es. Denn auch rechtmäßiges staatliches Handeln werde von Kriminellen oft nicht als solches empfunden.

Der Verein „Unabhängige in der Polizei“ prangert auf Twitter an: „So nicht!“ Und fügte hinzu: „Dirk Behrendt stellt Polizeibeamte unter Generalverdacht und öffnet Tür und Tor für ungerechtfertigte Anschuldigungen. Gleichzeitig hebelt er die gesetzliche Unschuldsvermutung aus.“

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält das Gesetz für überflüssig. Sprecher Benjamin Jendro: „Auf Bundesebene gibt es das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.“ Kollegen müssten sich bereits jetzt mehrmals schriftlich dafür rechtfertigen, wenn jemand den Vorwurf erhebt, er sei diskriminiert worden.

Jendro: „Letztlich zeigt der Senator, dass er dem öffentlichen Dienst mehr misstraut als der organisierten Kriminalität.“

Klartext: Die Wortbedeutung von "Diskriminierung" ist "Unterscheidung"

Mus Lim ⌂ @, Friday, 30.08.2019, 22:30 (vor 1701 Tagen) @ Mannfred

Die Wortbedeutung von "diskriminieren" ist "unterscheiden".

Wenn also Polizisten Kriminelle nicht diskriminieren dürfen, dann bedeutet das im Klartext, dass Krimellene und Nichtkriminelle nicht unterschieden werden dürfen.

Klinkelt das was im Gehirn?!?? :-D

Gleichheit für alle!

Sei kein Diskriminierender und lass auch Kriminelle an Deinem Eigentum "teilhaben". :-D

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Der einzige „Hirni“ hier weit und breit.
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